Überprüfung der Corona Soforthilfen
Das Saarland startet eine flächendeckende Überprüfung. Betroffen sind alle Unternehmen und Freiberufler, die 2020 Unterstützung erhalten haben.
Die Corona Soforthilfen wurden ab April 2020 ausgezahlt, um Unternehmen und Freiberufler in einer außergewöhnlichen Krisensituation zu unterstützen. Grundlage für die Bewilligung war ein prognostizierter existenzgefährdender Liquiditätsengpass infolge der Corona-Pandemie. Maßgeblich für die Überprüfung ist der tatsächlich eingetretene Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten. War dieser geringer als die bewilligte Soforthilfe, ist der überzahlte Betrag zu erstatten. Hierauf wurden die Empfängerinnen und Empfänger bereits mit dem Bewilligungsbescheid im Jahr 2020 hingewiesen. Die zur Teilnahme verpflichteten Empfängerinnen und Empfänger werden in den nächsten Tagen per Mail angeschrieben und erhalten ihre Zugangsdaten zur Rückmeldeplattform.
Sie sind dann zur Überprüfung verpflichtet, ob der tatsächlich eingetretene Liquiditätsengpass mindestens in Höhe der bewilligten Soforthilfe bestanden hat. Das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist spätestens bis zum 31. März 2026 über ein Online-Formular mitzuteilen. Nachweise sind nur im Einzelfall auf Nachfrage vorzulegen. Der Link sowie weitere Hinweise zum Verfahren werden den Betroffenen schriftlich übermittelt. Die Mitteilung ist verpflichtend. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die bewilligte Soforthilfe vollständig erstattet wird. Wer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, muss mit einer Rückforderung rechnen. In diesem Fall können zusätzlich Zinsen erhoben werden.
Bereits jetzt kann eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung über eine unverbindliche Berechnungshilfe ermittelt werden.
Hintergrund: Corona-Soforthilfen Hintergrund Nachdem bislang bereits rund ein Viertel der damals bewilligten Soforthilfen im Saarland überprüft wurde, müssen nun auch die verbleibenden Fälle überprüft werden.
Pandemie Im März 2020 mussten im Rahmen des ersten "Lockdowns" Geschäfte schließen und viele Unternehmen ihren Betrieb einstellen. Um deren wirtschaftliches Überleben zu sichern, hatten Bund und Länder kurze Zeit später die Corona-Soforthilfen auf den Weg gebracht: Antragsteller mussten ihren Liquiditätsengpass für einen Zeitraum von drei Monaten schätzen und konnten so Zuschüsse von maximal 9.000 bis 15.000 Euro erhalten.
Online Dieser Link führt zur unverbindlichen Berechnungshilfe: "Wirtschaft – Verfahren zur Selbstüberprüfung der Soforthilfen Corona des Bundes."
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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