Viele Schornsteinfeger würden lieber ihrem Handwerk nachgehen, als im Büro zu sitzen, um Datenschutzvorgaben umzusetzen. Allerdings gehöre der bürokratische Aufwand dazu, wenn man als staatlich beliehener Unternehmer tätig sein will, sagt Stefan Eisele.

Viele Schornsteinfeger würden lieber ihrem Handwerk nachgehen, als im Büro zu sitzen, um Datenschutzvorgaben umzusetzen. Allerdings gehöre der bürokratische Aufwand dazu, wenn man als staatlich beliehener Unternehmer tätig sein will, sagt Stefan Eisele. (Foto: © adrenalinapura/123RF.com)

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Datenschutz: großer Aufwand im Schornsteinfegerhandwerk

Der Datenschutz verursacht im Schornsteinfegerhandwerk großen bürokratischen Aufwand. Hoffnung auf Erleichterungen bei der Bürokratielast sehen die Schornsteinfeger in erster Linie mit Blick auf die Digitalisierung.

Der Aufwand, den Datenschutzbestimmungen in den einzelnen Gewerken des Handwerks verursachen, kann durchaus variieren. Je nach Branche kann es zusätzliche oder unterschiedliche Anforderungen geben. Eine Besonderheit im Schornsteinfegerhandwerk: Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger werden im Bundesdatenschutzgesetz als "öffentliche Stelle" definiert, für die eine ausnahmslose Bestellungspflicht eines externen Datenschutzbeauftragten gilt.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert dies mit Verweis auf das "verschwindend geringe Risiko", das im Schornsteinfegerhandwerk mit der Datenverarbeitung verbunden sei. Im Hinblick darauf seien die entstehenden Kosten unangemessen.

Bestellungspflicht problematisch

Stefan Eisele, Präsident des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg sieht die Bestellungspflicht deswegen problematisch, weil sie im Vergleich mit anderen Kleinbetrieben ein Ungleichgewicht herstellt. Hier entstünden nicht unbedingt notwendige Zusatzkosten. Die schätzt Eisele für einen einzelnen Schornsteinfeger auf rund 3.000 Euro pro Jahr. Landesweit sei es aber gelungen, eine Vereinbarung mit einem Datenschutzbüro zu schließen, die die Kosten für Innungsmitglieder in Baden-Württemberg auf etwa 300 Euro verringert.

Die Regelungen seien allerdings von Land zu Land unterschiedlich. "Ich denke, wenn wir hier einheitliche Regeln hätten, würden wir uns sehr viel leichter tun." Dann hätte der Bundesverband die Möglichkeit, eine übergeordnete Lösung vorzubereiten, die auf die Länder übertragen werden können.

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Digitalisierung macht Hoffnung

Allgemein betrachtet sei der Aufwand, den die zu ergreifenden Datenschutzmaßnahmen verursachen, sicherlich nicht gering. "Die Bürokratiebelastung im Schornsteinfegerhandwerk war schon immer groß", sagt Eisele. "Das hat damit zu tun, dass ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt als beliehener Unternehmer. Und da war eine entsprechende Dokumentation schon immer notwendig."

Mit der Reform im Schornsteinfegerwesen im Jahr 2013 sei das noch einmal massiv angestiegen. Zwei Herzen schlügen in seiner Brust, wenn er den Zeitaufwand betrachtet, den der Datenschutz bedeutet. "Auf der einen Seite ist der Schornsteinfeger ja Handwerker. Eigentlich würde ich lieber die Kundschaft bedienen. Auf der anderen Seite gehört der bürokratische Aufwand dazu, wenn man als staatlich beliehener Unternehmer tätig sein will."

Datenschutzvereinbarung regelmäßig anpassen

Für die vom ZDH bemängelte Praxisuntauglichkeit gebe es einige kleine Beispiele. "Wenn der Schornsteinfeger eine schriftliche Terminankündigung bei seinem Kunden hinterlässt, wird das als Werbung angesehen. Dafür braucht er die Zustimmung des Kunden." Es sei sehr aufwändig, alle Änderungen in diesem Bereich im Blick zu behalten und die Datenschutzvereinbarung mit dem Kunden regelmäßig anzupassen.

Allerdings sei das Unverständnis darüber bei den Kunden oft größer als bei den Schornsteinfegerkollegen. Hoffnung auf Erleichterungen bei der Bürokratielast sieht Eisele in erster Linie mit Blick auf die Digitalisierung. "Je mehr EDV wir einsetzen und je moderner die Verwaltungsprogramme in dem Bereich werden, desto leichter wird die Umsetzung. Da wird die Zukunft sicherlich einiges an Erleichterung bringen, ohne dass die Qualität der Dokumentation sinkt."

Text: / handwerksblatt.de

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