Die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten tatsächlichen Liquiditätsengpass sollten Unternehmen zurückzahlen.

Die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten tatsächlichen Liquiditätsengpass sollten Unternehmen zurückzahlen. (Foto: © Maitree Laipitaksin/123RF.com)

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Soforthilfe: NRW stoppt Rückmeldeverfahren

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hält das Rückmeldeverfahren bei der NRW-Soforthilfe an und will sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten einsetzen.

Auch bei Handwerksbetrieben, die die NRW-Soforthilfe erhalten haben und sie nun teilweise oder sogar komplett zurückzahlen müssen, ist die Verunsicherung groß. Der Grund: Das Land hatte nach Ende des Förderzeitraums Abrechnungen verschickt und die Soforthilfe-Empfänger aufgefordert, zu überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten tatsächlichen Liquiditätsengpass sollte zurückgezahlt werden. Dabei durften die Fördermittel zum Beispiel nicht zur Deckung der Personalkosten aufgewendet werden.

Dieses Verfahren hat die Landesregierung vorerst gestoppt. Einige der Abrechnungsvorgaben haben sich laut Wirtschaftsministerium "als problematisch erwiesen". Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, eine Stellungnahme zum Abrechnungsverfahren abzugeben. Nordrhein-Westfalen hat dem Bund offene Punkte mitgeteilt, um Verbesserungen zu erreichen. Bis zur Klärung der Fragen hält die Landesregierung das Rückmeldeverfahren an. "Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen“, erklärt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

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Viele Handwerker noch nicht über den Berg

Schon im vergangenen Monat hatte der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) Bund und Land aufgefordert, Änderungen vorzunehmen. "Völlig klar ist, dass sich die Soforthilfe an Betriebe richtete, die in wirtschaftlicher Not waren. Insofern sind Rückzahlungen folgerichtig, sollten sich die wirtschaftlichen Probleme im Einzelfall als weniger gravierend herausstellen. Doch gerade in dieser schweren Krise brauchen die vielen Betriebe in Not, die zum Teil einen kompletten Umsatzeinbruch zu verzeichnen hatten, verlässliche Hilfen“, so Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer WHKT.

Die Handwerkskammer Dortmund begrüßt den Stopp des Rückmeldeverfahrens. Nun gelte es, in enger Abstimmung mit dem Bund, sachgerechte und angemessene Abrechnungsmöglichkeiten zu finden. Viele Handwerker seien noch nicht über den Berg. "Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind überall spürbar und viele bangen nach wie vor um ihre Existenz“, so Kammerpräsident Berthold Schröder. Es würde den Erfolg des Hilfsprogramms gefährden, wenn die Unternehmen durch starre Förderauflagen jetzt weiter belastet werden würden. "Alles hängt nun davon ab, welche Änderungen am Rückmeldeverfahren vorgenommen werden."

Text: / handwerksblatt.de