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Bestatter darf Krematorium im Industriegebiet bauen

Ein Krematorium darf am Rand eines Industriegebiets errichtet werden, aber nur ohne Abschiedsraum. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Kann man ein Krematorium am Rand eines Industriegebiets bauen? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Fragen untersucht, ob dort ein würdevoller Umgang mit trauernden Angehörigen möglich ist. Es erlaubte den Bau, aber nur unter der Bedingung, dass es dort keinen Abschiedsraum gibt.

Der Fall

Eine Anwohnerin und ein Industrieunternehmen klagten gegen den neuen Bebauungsplan der Stadt Ochtrup, der ein Krematorium am Rand eines bestehenden Industriegebiets vorsieht.

Das Urteil

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster lässt den Bau des Krematoriums zu, aber nur ohne Abschiedsraum. Ein Krematorium sei nämlich kein normaler Gewerbebetrieb, betonte das Gericht. Die Einäscherung eines Leichnams sei nicht nur ein technischer Vorgang, sondern gehöre zur Feuerbestattung. Deshalb müsse man besonders auf die Totenruhe und einen pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen achten.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte schon 2012 entschieden, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum nicht in ein Gewerbegebiet passt. Dort sei für trauernde Angehörige kein würdevolles Umfeld möglich.

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Das OVG ist aber überzeugt, dass die Stadt Ochtrup bei der Planung alles richtig gemacht hat. Die Stadt habe die Nutzungskonflikte zwischen dem Krematorium und den Betrieben in der Umgebung sorgfältig betrachtet. "Ein Krematorium ist selbst schutzbedürftig und muss zugleich besondere Rücksicht auf seine Umgebung nehmen", so das OVG. Die Stadt hat das Grundstück am Rand des Gewerbegebiets ausgewählt, wo es eine klare optische und räumliche Trennung gibt. Das schütze sowohl den Bestattungsvorgang als auch die Umgebung, so das Urteil.

Für die Nachbarn zumutbar

Lärm aus der Umgebung spielt laut OVG keine Rolle, weil der Einäscherungsvorgang im Gebäude keine vollständige Abschirmung brauche. Auch der Anblick von an- und abfahrenden Leichenwagen sowie vom Schornstein des Krematoriums sei für die Nachbarschaft zumutbar, urteilte das Gericht. Deshalb darf die Stadt das Krematorium auf der Sonderfläche bauen lassen. Aber: Das ist nur erlaubt, weil für das Krematorium kein Abschiedsraum für Angehörige geplant ist.

Am Verwaltungsgericht Münster läuft noch eine weitere Klage gegen die Baugenehmigung für das Krematorium.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 26. Juni 2025, Az.10 D 39/23.NE

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Text: / handwerksblatt.de

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