KMU können im kommemden Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital aus dem ERP-Sondervermögen erhalten.

KMU können im kommemden Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital aus dem ERP-Sondervermögen erhalten. (Foto: © arsenisspyros/123RF.com)

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Wirtschaftsplangesetz: zinsgünstige Finanzierungen für KMU

Handwerkspolitik

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 beschlossen. Damit ermöglicht es KMU, zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Milliarden Euro zu erhalten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im kommenden Jahr zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital in Höhe von rund 7,9 Milliarden Euro erhalten. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 verabschiedet.

ERP-SondervermögenDie Förderprogramme aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) gehören mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die Gründungs-, Innovations- und Beteiligungsfinanzierung. Innovative Unternehmen tragen wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft bei. Besonders Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen bedürfen der Unterstützung zum Ausgleich von Nachteilen beim Unternehmensaufbau oder der Finanzierung gegenüber etablierten Unternehmen.
Quelle: BMWi

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung, dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen sowie der Innovations- und Digitalisierungsförderung. Mittelständischen Unternehmen steht dabei für das Jahr 2021 mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ein Gesamtkreditvolumen von zwei Milliarden Euro zur Verfügung, um Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben voranzutreiben.

Hilfe in der Corona-Krise

"Die Finanzierungsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2021 kann den deutschen Mittelstand kraftvoll dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu meistern. Denn eine funktionierende Versorgung mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist entscheidend für die Nutzung der Wachstumspotentiale unseres Mittelstands. Dazu leisten wir mit dem ERP-Sondervermögen einen wichtigen Beitrag", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

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Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Wirtschaftsministerium verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Förderung leistet einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.

Quelle: BMWi

Text: / handwerksblatt.de

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