Man kann sich als Handwerksunternehmen sehr gut in Norwegen engagieren, sollte dabei aber ein paar Dinge beachten die dort anders laufen.

Man kann sich als Handwerksunternehmen sehr gut in Norwegen engagieren, sollte dabei aber ein paar Dinge beachten die dort anders laufen. (Foto: © Atthapol Saita/123RF.com)

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Norwegen: Auslandsgeschäft im Urlaubsland

Norwegen ist ein attraktives Urlaubsziel. Aber das Königreich im hohen Norden Europas ist auch für Handwerker, die dort Geschäfte machen wollen, ein interessanter Staat. Denn das Land der Fjorde ist reich an Rohstoffen, aber arm an Fachkräften.

Was Handwerksunternehmer in Norwegen beachten sollten: "Man kann sich als Handwerksunternehmen sehr gut in Norwegen engagieren", betont Olaf Lindner, Außenwirtschaftsberater bei der Handwerkskammer Cottbus. Die Wirtschaftslage sei gut (vor allem wegen der reichhaltigen Öl- und Gasvorkommen), die Währung (Norwegische Krone) stabil und die Infrastruktur gut (besonders in Sachen Verkehr, Kommunikation und Energie).

"Außerdem gibt es einen permanenten Fachkräftemangel in fast allen Gewerken. Das gilt besonders für Metallbauer, Kfz-Mechatroniker, Tischler, Zimmerer, Elektroniker und Elektrotechniker." Zusammengefasst: Dienstleistungen von deutschen Handwerksbetrieben sind in Norwegen sehr gefragt.

"Mit etwas Vorbereitungszeit ist es relativ unkompliziert, in Norwegen aktiv zu werden"

"Abschreckend könnte zunächst das scheinbar undurchdringliche Dickicht administrativer Anforderungen sein. Aber: Mit etwas Vorbereitungszeit ist es relativ unkompliziert, in Norwegen aktiv zu werden – obwohl das Land kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist", unterstreicht Lindner.

Wichtig sei, sich rechtzeitig (zwei bis drei Monate vor Auftragsbeginn) zu informieren und alle nötigen Formalitäten zu erledigen. Dazu gehört die obligatorische Registrierung im norwegischen Handelsregister. Wichtig: die nötige Organisationsnummer kann nur ein norwegischer Repräsentant für ein ausländisches Unternehmen beantragen. "Ich empfehle den Betrieben, mit der Deutsch-Norwegischen Handelskammer zusammenzuarbeiten. Sie ist autorisiert, solche Dinge zu erledigen", sagt Lindner.

Meldepflicht ab einem Auftragsvolumen von über 10.000 Norwegischen Kronen

Laut der Handelskammer (AHK) liegen die Kosten für diese Registrierung bei etwa 650 Euro. Gewerbliche und öffentliche Auftraggeber müssen dem Finanzamt für ausländische Angelegenheiten Aufträge melden, die sie an ausländische Unternehmen vergeben, wenn das Auftragsvolumen über 10.000 Norwegischen Kronen liegt (grober Wechselkurs: Sieben Kronen entsprechen einem Euro). Das kann allerdings auch der Auftragnehmer übernehmen.

Spätestens 14 Tage nach Arbeitsbeginn müssen Informationen zum Auftrag und allen entsandten Mitarbeitern beim Finanzamt vorliegen. Ist diese Meldung nicht nötig, entsteht eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Register (An- und Abmeldung erforderlich). "Auch solche Dinge kann die Deutsch-Norwegische Handelskammer erledigen", erklärt Lindner.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
Generell brauchen EU-Bürger keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung, solange ihr Aufenthalt in Norwegen weniger als drei Monate dauert. Sollte er länger dauern, kann eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Polizei beantragt werden.

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Bauausweis nicht vergessen

Ohnehin brauchen ausländische Unternehmen in Norwegen zwingend einen Fiskalvertreter. Der Außenwirtschaftsberater empfiehlt auch hier, mit der AHK zusammenzuarbeiten. Die Kosten für die Fiskalvertretung liegen nach Angaben der AHK bei zweimonatlich etwa 400 bis 600 Euro (abhängig von Auftragsvolumen und -laufzeit). Hinzu kommen Kosten für steuerliche Services, die von Projekt zu Projekt sehr unterschiedlich ausfallen können.

Selbstständige und Arbeitnehmer, die auf norwegischen Baustellen tätig werden, brauchen einen Bauausweis. "Diesen Ausweis kann man selbst beantragen. Jeder Mitarbeiter muss ihn ständig auf der Baustelle mitführen." Vergessen sollte man ihn nicht, denn in Norwegen werden die Baustellen stark kontrolliert.

Manche Bereiche sind zulassungspflichtig

In manchen Bereichen wie bei Elektroarbeiten oder Installationen von Telekommunikationsnetzen ist eine zusätzliche Zulassung erforderlich. Mitarbeiter deutscher Handwerksunternehmen bleiben in Deutschland sozialversichert, solange sie nicht länger als 24 Monate in Norwegen arbeiten. Als Nachweis dient die Entsendebescheinigung A1. Sie kann bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Für die Bauwirtschaft gilt im Königreich ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (Stundenlohn für Fachkräfte: 169 Norwegische Kronen), der jährlich neu festgelegt wird. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 40 Stunden (mit maximal zehn Überstunden). An Wochenenden wird nicht gearbeitet. In Sachen Arbeitssicherheit werden die Baustellen in Norwegen auch streng überwacht. Die zuständige Behörde (Arbeidstilsynet) hält im Internet ausführliche Informationen bereit.

Zulassungen

In Norwegen besteht keine Meisterpflicht. Es gibt aber einige Bereiche, die gesetzlich reguliert sind:

  • Bauleiter oder Generalunternehmer müssen eine lokale Zulassung (lokal godkjenning) bei der für das Bauvorhaben zuständigen Gemeinde beantragen. Eine zentrale Zulassung (gilt als Präqualifizierung für die lokale Ebene) vereinfacht das Verfahren und senkt die Kosten. Die zentrale Zulassung ist drei Jahre gültig und kostet etwa 14.000 Norwegische Kronen.
  • Das Ausführen von Elektroarbeiten ist in Norwegen prinzipiell zulassungspflichtig  Voraussetzung: mindestens ein verantwortlicher Handwerksmeister arbeitet vor Ort. Die Zulassung ist nicht notwendig, wenn ein bereits zugelassenes Unternehmen die Arbeiten abnimmt.
  • Die Installation und Wartung von Telekommunikationsnetzen ist ebenfalls zulassungspflichtig. Es muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft vor Ort tätig sein (mindestens zweijährige Ausbildung und ein Jahr Berufserfahrung)

Umsatz- und Einkommensteuer

Die Umsatzsteuer in Norwegen beträgt 25 Prozent. Handwerksbetriebe, die innerhalb von zwölf Monaten Dienstleistungen im Wert von mehr als 50.000 Norwegischen Kronen erbringen, werden dort umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen sich über den Fiskalvertreter im Umsatzsteuerregister anmelden. Eine Steuerschuldumkehr wie in Deutschland ist nicht möglich.
Nach Norwegen entsandte Mitarbeiter unterliegen weiterhin der deutschen Einkommensteuer, solange sie nicht länger als 183 Tage in zwölf Monaten oder nicht länger als 270 Tage innerhalb von 36 Monaten dort aufhalten. Wichtig: bei der Aufenthaltsdauer geht es um die Anwesenheit, nicht um die Arbeitszeit. Wochenenden, Feier- oder Krankheitstage werden mit-, mehrere Aufenthalte zusammengezählt. Werden die Fristen überschritten, sind die Mitarbeiter beschränkt einkommensteuerpflichtig. Das gilt auch, wenn sie für eine feste Betriebsstätte tätig sind. Ein Unternehmen errichtet automatisch und rückwirkend eine feste Betriebsstätte, wenn es eine Baustelle länger als zwölf Monate unterhält. Arbeitsverzögerungen oder -unterbrechungen bewirken keine Fristunterbrechung. Unabhängig von der Steuerpflicht ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Auf die Einstellung kommt es an

Deutsche Handwerker sind in Norwegen gern gesehene Gäste. Sie werden geschätzt wegen ihrer Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und nicht zuletzt wegen der hohen Qualität ihrer Arbeiten. Aber Handwerker sollten sich – auch wenn sie sehr gefragt sind – in dem fremden Land natürlich nicht benehmen wie die Axt im Walde. Kurz gesagt: Sie sollten sich auf die Gepflogenheiten und die Mentalität der Menschen einstellen.

Denn dem Geschäft kann das auf keinen Fall schaden – eher im Gegenteil. Wer will sich schon einen Auftrag verbauen, weil er die falsche Begrüßung wählt, beim Smalltalk das falsche Thema anspricht oder Probleme mit der Verständigung hat.

Ein naheliegender Unterschied ist dann auch die Sprache. "Wenn man in Norwegen Dienstleitungen erbringen will, ist es ein Muss, mindestens Englisch sprechen zu können", erklärt Maret Petersson von der Deutsch-Norwegischen Handelskammer: "Grundkenntnisse in der norwegischen Sprache sollten aber auch vorhanden sein." Das macht erstens einen guten Eindruck und erleichtert zweitens Verhandlungen und Absprachen.

"Gesiezt wird nur der König"

Wird eine Unterhaltung auf Deutsch geführt, sprechen Norweger ihr Gegenüber meistens sofort mit "Du" an. In der norwegischen Sprache ist das höfliche "Sie" nicht üblich. "Gesiezt wird nur der König", sagt Petersson. Aber Vorsicht: Die vermeintlich freundschaftliche Ansprache ist in Norwegen kein Zeichen von Vertrautheit oder Nähe.

Ohnehin seien Norweger etwas distanzierter als Menschen hierzulande, was sich vor allem durch die Körpersprache und den Ton bei der Ansprache äußert. Aber das heißt nicht, dass sie nicht offen, hilfsbereit oder gastfreundlich wären. Das seien sie durchaus, betont Petersson. Nur: Es wird höfliche Distanz gewahrt. Dazu passt, dass in dem Königreich Kritik nicht offen, sondern eher subtil geäußert wird.

Mündliche Absprachen zählen mehr als in Deutschland

"Deswegen sollte man gut hinhören, wenn man sich mit einem Norweger unterhält." Auf der anderen Seite sollte man seine eigenen Worte mit Bedacht wählen. "Während eines Smalltalks sollten Konfliktthemen wie Politik gemieden werden – besser ist es, unverfängliche Themen anzuschneiden." Wer ein kurzes Gespräch über das Wetter führt, kann nichts falsch machen. Wer die norwegische Landschaft lobt, kann mit einigen Pluspunkten bei seinem Gegenüber rechnen.

Etwas lockerer wird es in Norwegen, wenn es zum Geschäftlichen kommt. "Dort basiert viel auf Vertrauen. Mündliche Absprachen zählen mehr als in Deutschland", weiß Petersson. Das heißt: Geschäftspartner müssen nicht immer einen schriftlichen Vertrag schließen.

Gleichstellung der Frau weiter fortgeschritten

Die Hierarchien in Norwegen sind im Vergleich mit den deutschen relativ flach. "Prestigedenken ist den Norwegern fremd." Titel (wie Doktor-Titel) werden weder schriftlich noch mündlich verwendet. Die Gleichstellung der Frau ist weiter fortgeschritten als in Deutschland. "Eine norwegische Frau erwartet nicht, dass ein Mann ihr die Tür aufhält", sagt Petersson mit einem Augenzwinkern.

Die Deutsch-Norwegische Handelskammer bietet Unternehmen, die in Norwegen tätig werden wollen, individuell zugeschnittene Beratung, Training und Coaching im Bereich interkulturelle Kompetenz an. Informationen zu Kosten und Rahmenbedingungen gibt:

Maret Petersson
Tel.: +47 22 12 82 27
E-Mail: petersson@handelskammer.no

Wer sich austauscht, lernt etwas dazu

Früh übt sich, wer später mal in Sachen Außenwirtschaft fit sein möchte. Ein Aufenthalt im Ausland schon während der Lehrlingszeit ist da genau das Richtige. Die Handwerkskammer Cottbus hat diesbezüglich gute Kontakte und pflegt einen Lehrlingsaustausch mit norwegischen Partnern. Früh übt sich, wer später mal in Sachen Außenwirtschaft fit sein möchte. Ein Aufenthalt im Ausland schon während der Lehrlingszeit ist da genau das Richtige. Die Handwerkskammer Cottbus hat diesbezüglich gute Kontakte und pflegt einen Lehrlingsaustausch mit norwegischen Partnern

"Seit 2004 arbeiten wir mit einer weiterführenden Schule in Steinkjer zusammen. Das liegt etwa 100 Kilometer nördlich von Trondheim", erklärt René Grund. "Und seit 2009 führen wir regelmäßig zwei Austausche jährlich durch", ergänzt der Mobilitätsberater der Kammer Cottbus.

Für die Auszubildenden ist das eine gute Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln, die sie im Arbeitsalltag in ihren deutschen Handwerksbetrieben nicht machen können. Dazu gehören das Kennenlernen eines anderen Landes, einer andern Kultur, das Erlernen und Anwenden einer Fremdsprache und natürlich der Einblick in andere Handwerksunternehmen und deren Arbeitsweisen.

Erfahrungen, die später Gold wert sein können

"So werden Kompetenzen gefördert, die sonst eine kleinere Rolle spielen. Man wird offener und lernt den fremden Markt und die Mentalität der Menschen kennen", unterstreicht Grund. Solche Erfahrungen können später Gold wert sein, wenn es darum geht, Dienstleistungen im Ausland auszuführen.

In erster Linie besuchen junge Metallbauer, Kfz-Mechatroniker, Tischler, Zimmerer, Elektroniker und Elektrotechniker das Land der Fjorde. Der mindestens dreiwöchige Aufenthalt wird dabei von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gefördert. "Die GIZ bezahlt einen Teil der Reise- und Unterhaltskosten in Norwegen."

Erst Sprachkurs – später Betriebspraktikum

Zunächst nehmen die Austauschlehrlinge an einem Sprachkurs teil, damit sie sich beim späteren Betriebspraktikum mit ihren norwegischen Kollegen verständigen können. Aber nicht nur die Azubis profitieren von dem Auslandsaufenthalt – auch die Unternehmen haben etwas davon. "Die Betriebe machen so ihren Nachwuchs fit für den Auslandseinsatz", sagt Grund. Ein Großteil der Betriebe begrüße das Austausch-Angebot.

Auch Wolfgang Noack, Geschäftsführer der Fleischhauer GmbH in Cottbus, schickt seine Lehrlinge gerne nach Norwegen. "Ich bin froh, dass es diese Möglichkeit gibt. So können meine Azubis mal ein anderes Arbeitsumfeld kennenlernen." Das Handwerksunternehmen hat insgesamt 105 Mitarbeiter; 18 davon absolvieren dort ihre Ausbildung. Drei Lehrlinge haben bisher den Austausch mitgemacht.

Gute Vorbereitung für mögliche Arbeitseinsätze in fremden Ländern

"Alles hat sehr gut geklappt. So konnten sie ein neues Land und natürlich auch die Partnerbetriebe kennenlernen. Als Unternehmen sind wir sehr im Ausland aktiv – noch nicht in Norwegen, aber wir haben schon Projekte im Sudan, in Mexiko, in der Ukraine oder in Afghanistan verwirklicht."

Der Austausch sei eine gute Vorbereitung für mögliche Arbeitseinsätze in fremden Ländern, betont Noack. "Das kann für die weitere berufliche Zukunft von großer Bedeutung sein. Südbrandenburgische Handwerker sind verstärkt im Ausland unterwegs", bestätigt René Grund.

Infos für Unternehmen

Dauer und Land
Auszubildende können bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Das sind zum Beispiel bei einer dreijährigen Ausbildung neun Monate. Verkürzungen oder Verlängerungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Maximaldauer kann im Block oder in einzelnen Abschnitten genutzt werden. Dabei gilt: Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich, auch das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz) kommt in Frage.

Kosten
Während des Auslandsaufenthaltes sind Sie als Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet die Ausbildungsvergütung weiter zu zahlen. Keine Verpflichtung besteht hingegen zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die diese Kosten bezuschussen oder ganz übernehmen. Gefördert werden sowohl Gruppenaustausche als auch die Entsendung von Einzelpersonen. Ihr Mobilitätsberater vor Ort wählt mit Ihnen gerne geeignete Förderprogramme aus und unterstützt Sie bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes.

Vertragliche Regelungen
Den Auslandsaufenthalt müssen Sie mit Ihrem Auszubildenden schriftlich vereinbaren und der zuständigen Kammer melden. Hierzu können Sie die Musterformulare nutzen. Dauert der Aufenthalt länger als vier Wochen, muss ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt werden. Empfehlenswert ist darüber hinaus, einen Vertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen abzuschließen, um etwaige Unklarheiten zu vermeiden. Auch hierfür wird ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt.

Berufsschule
Der Auszubildende muss sich von der Berufsschule freistellen lassen (Antrag auf Freistellung). Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der Auszubildende ist dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten.

Berichtsheft und Europass
Während des Auslandsaufenthaltes muss der Auszubildende das Berichtsheft weiterführen, da die Auslandsphase Teil der Ausbildung ist. Um die im Ausland erworbenen Sprach- und interkulturellen Kompetenzen zu dokumentieren, sollte zusätzlich der europaweit akzeptierte Europass Mobilität verwendet werden.

Versicherung
Bezüglich der Versicherungen im Ausland besteht in der Regel der Schutz der deutschen Sozialversicherungen weiter. Dies müssen Sie mit dem Formular A 1 oder E 101 von der Krankenkasse bestätigen lassen. Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Auslandsaufenthalte während der Ausbildung", die Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Zusatzversicherung wie z.B. ein Auslandskrankenrücktransport.

Quelle: mobilitaetscoach.de

Text: / handwerksblatt.de

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