Die Handwerkskammer Hamburg warnt vor Betrügern, die über das Internet versprechen, dass sie das Auszahlverfahren der Corona-Soforthilfe beschleunigen können.

Die Handwerkskammer Hamburg warnt vor Betrügern, die über das Internet versprechen, dass sie das Auszahlverfahren der Corona-Soforthilfe beschleunigen können. (Foto: © stevanovicigor/123RF.com)

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Corona-Finanzhilfen: Warnung vor Betrügern

Die Handwerkskammer Hamburg ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf: Cyber-Kriminelle versuchen, Daten von durch die Corona-Krise in Not geratenen Personen und Unternehmen zu stehlen. Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor betrügerischen Mails.

Im Internet werden der Handwerkskammer Hamburg zufolge derzeit durch die Corona-Krise in finanzielle Not geratene Privatpersonen und Unternehmen aufgefordert, ihre Daten in ein Soforthilfe-Antragsformular einzutragen und dieses anschließend hochzuladen

In einigen Fällen seien Privatpersonen und Unternehmer sogar von angeblichen Behördenmitarbeitern angerufen und dazu aufgefordert worden, Anträge auf finanzielle Soforthilfe über die gefälschten Seiten zu stellen. Auch würde Kleinstunternehmern von vermeintlichen Vermögensberatern angeboten, gegen Honorar dafür zu sorgen, dass die Auszahlung innerhalb weniger Stunden erfolge.

In ihren zahlreichen Beratungsgesprächen über die Corona-Hotline weist die Handwerkskammer ihre Mitglieder bereits vorsorglich darauf hin, die Finanzhilfen ausschließlich über die offizielle Seite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zu beantragen. Diese bearbeitet zentral alle Anträge aus Finanzhilfen des Bundes und aus dem Landesprogramm Hamburg. 

Unseriöse Mails im Namen der BA

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen. Der BA zufolge erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail werde der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender sei keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. "Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen", empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit. Die BA sei nicht Absender dieser Mail und fordere Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

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Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe nach Angaben der BA telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800/4 5555 20. Kurzarbeitergeld könne nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld seien auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.

Quelle: Handwerkskammer Hamburg, Bundesagentur für Arbeit

Text: / handwerksblatt.de

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