Direktversicherung: Verfassungsbeschwerde
Das Thema sorgt für viel Aufregung: Auf eine ausgezahlte Direktversicherung werden Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung fällig. Nun geht ein Betroffener nach Karlsruhe.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Direktversicherung: zweimal abkassiert!
Peter Weber, Vorstandsmitglied des Vereins Direktversicherungsgeschädigte (DVG e.V.), hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Er wendet sich dagegen, dass er für seine per Entgeltumwandlung selbstfinanzierte Direktversicherung – eine Kapitallebensversicherung mit einmaliger Kapitalauszahlung – die er im Oktober 2011 von seiner Lebensversicherung ausgezahlt bekam, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen soll.
Peter Weber steht nicht alleine da. Viele empörte Versicherungsnehmer klagen auch auf handwerksblatt.de darüber, deutlich weniger Geld als geplant von ihrer Direktversicherung übrig zu haben. Der Grund: Aus der ausgezahlten Versicherungssumme müssen Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das Gesetz, das dafür verantwortlich ist, trat bereits 2004 in Kraft. Doch noch heute fallen Sparer aus allen Wolken, wenn ihre Beiträge ausgezahlt werden, denn sie werden zur Kasse gebeten, obwohl sie ihren Vertrag lange vor 2004 abgeschlossen haben.
Engagierte Betroffene haben daher einen eigenen Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DGV) gegründet. So wollen sie ihre Interessen gegenüber den politischen Parteien und Sozialgerichten besser vertreten. Mehr als 6,5 Millionen Betroffene fühlen sich von der Politik um die Früchte ihrer Altersvorsorge betrogen, sie machen ein krasses Minusgeschäft.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde sieht Peter Weber gleich mehrere Grundrechte verletzt. Die Verfassungsbeschwerde können Sie im Wortlaut auf der Website des Vereins nachlesen.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben