Steuerbonus auch für den E-Check!
Der Bundesfinanzhof hat vor kurzem entschieden, dass die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung kann unter Umständen als Handwerkerleistung steuerlich abgesetzt werden kann.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Steuerbonus für Handwerker-Rechnung: Was Sie wissen sollten
Das Elektrohandwerk fordert jetzt, dass das auch für den sogenannten E-Check gelten soll. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und deren Instandsetzung kann eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein. Abgesetzt werden kann auch die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr – so urteilten vor kurzem die Richter des Bundesfinanzhofs.
Hier geht es direkt zum E-Check!Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) meint jetzt: Das sollte auch für den E-Check gelten. Die Kosten für dieses anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte sollten auch als Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden können.
Wieso auch der E-Check?
Foto: © Andrij Popov/123RF.com Die Begründung ist etwas kompliziert: Denn der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage – in diesem Fall die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung – durch einen Handwerker ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Dieses Urteil hat nach Auffassung des ZVEH auch grundsätzliche Auswirkung auf Leistungen wie den E-Check.
Vorbeugende Schadensabwehr
Bisher hatten die Finanzämter die Dichtheitsprüfung mit einer Gutachtertätigkeit verglichen und sie deshalb nicht berücksichtigt. Denn die Steuerermäßigung für Handwerkerarbeiten gilt nur Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das sahen die Richter des Bundesfinanzhofs jetzt anders: Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung diene der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage, deshalb sei sie eine (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme. Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit erhöhe deren Lebensdauer, sichere ihre nachhaltige Nutzbarkeit, diene außerdem der vorbeugenden Schadensabwehr und zähle damit zum Wesen der Instandhaltung. Dies gelte auch dann, wenn darüber eine Bescheinigung "für amtliche Zwecke" erstellt werde.
Und hier bringt der ZVEH den E-Check ins Spiel: "Denn auch diese Leistung der E-Handwerke sei eine "vorbeugende Schadensabwehr- und Erhaltungsmaßnahme. Sie hilft, die Lebensdauer zu erhöhen und die nachhaltige Nutzbarkeit zu sichern". Betroffenen, deren Kosten für einen E-Check nicht anerkannt wurden, empfiehlt der Verband, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und gegebenenfalls eine Klage einzureichen.
ulo; Foto: © ArGe Medien im ZVEH; © Andrij Popov/123RF.com
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
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