Es brennt, aber nicht in einer Werkstatt. Der Brand schwelt zwischen verschiedenen Fachkreisen, die sich mit Brandschutz befassen. Grund sind AFDD – nicht zu verwechseln mit einer politischen Partei ähnlichen Namens, aber auch kontrovers diskutiert. Das Kürzel steht für "Arc Fault Detection Device", auf Deutsch: Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung, auch Brandschutzschalter genannt. Seit kurzem gilt eine neue DIN, die den Einbau von AFDD in bestimmten Fällen vorschreibt (siehe Infokasten). Sie soll die Brandprävention verbessern und die Zahl der Brandfälle verringern. Die Norm ist auf Betreiben der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) geändert worden. Der aktuelle Zwist betrifft nicht nur den Inhalt, sondern auch den Weg, auf dem diese Norm entstanden ist.
"Das ist ein Skandal. Das nehmen wir nicht hin!", ärgert sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), "diese Norm kann nicht einseitig von der DKE in die Welt gesetzt werden!" Im Normenausschuss seien die Fach- und Verkehrskreise nicht angemessen beteiligt gewesen, kritisiert nicht nur der Bauverband. Auch die Behörden fühlen sich überrumpelt. "Es kann nicht sein, dass eine so signifikante Änderung einer Norm von einzelnen Herstellern massiv beeinflusst wird. Man hätte die zuständigen Kreise frühzeitig und aktiv ansprechen müssen", betont Matthias Schreiber, Fachbereichsleiter Elektrotechnik im Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV). "Für das Bauordnungsrecht sind die Länder zuständig, nicht die DKE, sie überschreitet hier ihre Kompetenzen."
Der Nutzen ist umstritten
Das Elektrohandwerk sieht das ganz anders, wie auch der TÜV Nord befürwortet es die neue DIN. Lothar Hellmann, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sagt: "Mir ist unbegreiflich, warum ein Produkt, das maßgeblich die Sicherheit im Gebäude erhöht, dermaßen kritisch diskutiert werden kann. Die Debatte ist leider gekennzeichnet von Unkenntnis über Funktion und Nutzen des Gerätes."
Der Nutzen ist der zweite Knackpunkt. Unbestritten kann elektrischer Strom Brände auslösen. Aber dass AFDD für den Brandschutz unerlässlich sein sollen, bezweifeln viele Fachleute. Die Bauministerkonferenz jedenfalls "sieht keine Notwendigkeit, Brandschutzschalter bauaufsichtlich verpflichtend zu fordern", erklärt sie dieser Zeitung (siehe Infokasten). Sie will Einspruch gegen die geänderte DIN einlegen, genau wie der AMEV es bereits getan hat. Denn auch die Experten des AMEV halten die Schalter für überflüssig. "Die DKE hat bisher keine Unterlagen vorgelegt, die beweisen, dass ein serieller Fehlerlichtbogen einen Brand verursacht hat beziehungsweise ein signifikantes Risiko darstellt", betont Schreiber.
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Damit verwehren die Behörden der Norm ihren wichtigen Ritterschlag, denn: "Verbindlich sind nur die Normen, die als Technische Baubestimmung eingeführt sind", erklärt Andreas Schork, Leiter der Geschäftsstelle des AMEV. "Die DIN VDE 100-420-1:2018-01 zählt jedoch nicht zu den eingeführten technischen Baubestimmungen", betont die Bauministerkonferenz in ihrer Stellungnahme. Eine Aufnahme in das Bauordnungsrecht und damit eine Rechtsverbindlichkeit ist also nicht in Sicht. Das heißt: Die Norm kommt zwar, aber keiner muss sich an sie halten. Und sie ist auch nicht als "allgemein anerkannte Regel der Technik" im Sinne der Rechtsprechung (siehe Infokasten) zu beachten. "Die Norm ist keine anerkannte Regel der Technik, denn die AFDD haben noch keine Marktdurchdringung erreicht und sich noch nicht bewährt", erläutert Schork die Systematik.
Erfolgreiche Lobbyarbeit
Es stellt sich die Frage, warum diese DIN in die Welt gesetzt wurde. Geht es um wirtschaftliche Interessen der Hersteller, die in dem Normungsausschuss deutlich in der Mehrheit sind? Dies vermuten Experten. "Die Normungsgremien sind nicht mehr paritätisch besetzt, die öffentliche Hand ist nicht mehr in der Lage, zu jedem Thema einen Vertreter zu entsenden", bedauert Schork. "Die Papiere sind oft von der Industrie interessengesteuert. Das gilt für viele DIN-Normen." Halten sich die Bauunternehmen an die DIN 0100-420, erhöht das die Baukosten beträchtlich. "Bauträger lassen jetzt ihre Kunden Verträge unterschreiben, in denen steht, dass die Schalter eingebaut werden müssen. Da geht es um hohe Summen, teilweise bis zu 6.000 Euro je Wohneinheit", weiß er.
Nach den Protesten ist das Normungsverfahren am 22. Dezember 2017 wieder eröffnet worden, am 22. Februar läuft die Einspruchsfrist ab. Man darf gespannt sein, wie der Brand gelöscht wird.
Die Stellungnahmen der Behörden und Verbände im Volltext lesen Sie hier.
Text: Anne Kieserling
Brandschutzschalter
Durch das frühzeitige Erkennen eines Fehlerlichtbogens sollen Brände vermieden werden. Parallele Fehlerlichtbögen lösen aufgrund des hohen Stromes grundsätzlich die Überstromschutzeinrichtung aus. Der serielle Fehlerlichtbogen ist durch einen Strom gekennzeichnet, der unterhalb des Betriebsstromes liegt, aber eine typische, hochfrequente Komponente hat. Eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (Englisch: Arc Fault Detection Device – AFDD) wertet den Stromfluss kontinuierlich aus und schaltet den Stromkreis bei Erkennen eines Fehlerlichtbogens ab. Serielle Fehlerlichtbögen können unter Umständen bei Leitungsbrüchen, bei lockeren Klemmverbindungen oder unsicheren Kontaktverbindungen an Steckvorrichtungen auftreten. In der Regel verlöschen Lichtbögen dieser Art innerhalb kurzer Zeit durch Abbrand des Leitermaterials von selbst, ohne einen Brand zu verursachen. Der AFDD wird umgangssprachlich auch als "Brandschutzschalter" bezeichnet. (Quelle: AMEV)
Folgende Hersteller bieten AFDD an: ABB, Doepke, Eaton, Hager, Schneider Electric, Siemens. Der Preis liegt zwischen 85 und 188 Euro pro Stück.
DIN VDE 0100-420
Seit Februar 2016 ist die Installationsnorm DIN VDE 0100-420 in Kraft, am 18. Dezember 2017 lief die Übergangsfrist aus. Die Norm schreibt in Abschnitt 421.7 bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen verbindliche Maßnahmen gegen Brandgefahr durch Fehlerlichtbögen vor. AFDD "sind vorzusehen in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A". Einsatzbereiche sind Schlaf- und Aufenthaltsräume in Kindertagesstätten, Seniorenheimen oder barrierefreien Wohnungen; Räume mit Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien (zum Beispiel Tischlerei), Gebäude mit brennbaren Baustoffen (etwa Holzhäuser), Räume mit Gefährdungen für unersetzbare Güter (wie Lagerhallen oder Museen). Am 22. Dezember 2017 hat die DKE den strittigen Abschnitt 421.7 erneut veröffentlicht. Bis zum 22. Februar 2018 haben alle betroffenen Fachkreise die Möglichkeit, Kritik zu äußern. AMEV und Bauministerkonferenz hat bereits Einspruch eingelegt. "Ob die Änderungsvorschläge berücksichtigt werden, liegt allein am Normungsgremium, denn es wertet die Einsprüche aus", erklärt Andreas Schork vom AMEV.Normen sind keine Gesetze
Die Beachtung von Normen ist freiwillig. "DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter", sagt der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 184/97). Bindend werden sie nur dann, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung vorschreibt oder in Verträgen auf sie Bezug genommen wird – etwa im Baurecht die VOB. In allen anderen Fällen dienen Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln heran, um zu beurteilen, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten wurde. Entspricht das Werk nicht diesen Regeln, so ist die Leistung in der Regel mangelhaft. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten dabei sämtliche Vorschriften und Bestimmungen, die sich in der Theorie als richtig erwiesen und in der Praxis bewährt haben. Wer sich an die DIN gehalten hat, kann den Beweis des ersten Anscheins führen, dass seine Arbeit sorgfältig war. Die anerkannten Regeln der Technik sind aber nicht automatisch gleichzusetzen mit den DIN-Normen. Sie können davon abweichen und auch über die Anforderungen der DIN hinausgehen. Trotz eingehaltener DIN kann ein Werk also mangelhaft sein. Und umgekehrt kann es trotz Abweichungen von der DIN technisch fehlerfrei sein. aki
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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