Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | August 2026
Lossprechungsfeier in Saarbrücken
Ende August gab es für neue Gesellinnen und Gesellenin der Sparkassen-Filiale am Saarbrücker Neumarkt gleich mehrere Gründe zum Feiern.
Brand im Treppenhaus: Brandschutzhelfer wissen, wo die Feuerlöscher sind, wie man sie bedient und wie man Kollegen bei Feueralarm unterstützt. (Foto: © ambrozinio/123RF.com)
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Juli 2025
Arbeitgeber müssen eine bestimmte Anzahl ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden. Es ist praktisch, wenn sie Feuerwehrleute im Team haben, denn die brauchen keine Unterweisung.
Jedes Unternehmen muss Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin ausbilden lassen. Sie kennen sich dann im Ernstfall mit der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb aus und können ihre Kolleginnen und Kollegen bei Feueralarm unterstützen.
Beschäftigte, die bereits über eine abgeschlossene Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr verfügen, können direkt als Brandschutzhelfer und -helferinnen eingesetzt werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Voraussetzungen sind, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung beinhaltete und die Beschäftigten mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.
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Quelle: DGVU
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