Foto: © Andreas Buck
HWK Münster | Oktober 2026
Handwerkskammer feiert 1.440 neue Meistertitel
Neun von zehn Jungmeistern blicken optimistisch in ihre berufliche Zukunft – am 11. Oktober fand die Freisprechung in der Halle Münsterland statt.
Brand im Treppenhaus: Brandschutzhelfer wissen, wo die Feuerlöscher sind, wie man sie bedient und wie man Kollegen bei Feueralarm unterstützt. (Foto: © ambrozinio/123RF.com)
Vorlesen:
2. Juli 2025
Arbeitgeber müssen eine bestimmte Anzahl ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden. Es ist praktisch, wenn sie Feuerwehrleute im Team haben, denn die brauchen keine Unterweisung.
Jedes Unternehmen muss Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin ausbilden lassen. Sie kennen sich dann im Ernstfall mit der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb aus und können ihre Kolleginnen und Kollegen bei Feueralarm unterstützen.
Beschäftigte, die bereits über eine abgeschlossene Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr verfügen, können direkt als Brandschutzhelfer und -helferinnen eingesetzt werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Voraussetzungen sind, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung beinhaltete und die Beschäftigten mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Quelle: DGVU
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Das könnte Sie auch interessieren:
Themen-Specials
Kommentar schreiben