Freiwillige Feuerwehr: Brandschutzhelfer im Betrieb
Arbeitgeber müssen eine bestimmte Anzahl ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden. Es ist praktisch, wenn sie Feuerwehrleute im Team haben, denn die brauchen keine Unterweisung.
Jedes Unternehmen muss Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin ausbilden lassen. Sie kennen sich dann im Ernstfall mit der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb aus und können ihre Kolleginnen und Kollegen bei Feueralarm unterstützen.
Beschäftigte, die bereits über eine abgeschlossene Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr verfügen, können direkt als Brandschutzhelfer und -helferinnen eingesetzt werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Voraussetzungen sind, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung beinhaltete und die Beschäftigten mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.
Quelle: DGVU
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben