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Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden, können Eltern ihren Antrag auf Elternzeit jetzt in Textform stellen.

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden, können Eltern ihren Antrag auf Elternzeit jetzt in Textform stellen. (Foto: © photobac/123RF.com)

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Elternzeit: Das ändert sich für Arbeitgeber

Seit Anfang Mai können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Antrag auf Elternzeit auch per E-Mail stellen. Bisher mussten sie ihn auf Papier einreichen. Auch der Chef kann jetzt digital antworten. Die Fristen bleiben aber gleich.

Für die Beantragung von Elternzeit gibt es seit dem 1. Mai 2025 neue Regeln. Grund ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Diese Änderungen machen die Kommunikation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfacher. Die neuen Vorschriften gelten aber nur für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden.

Keine Schriftform mehr nötig

Bisher mussten Eltern die Elternzeit schriftlich beantragen, also mit einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier. Das war manchmal umständlich und führte zu viel Bürokratie.

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden, ist das nicht mehr nötig. Eltern können ihren Antrag jetzt in Textform stellen. Das heißt, sie können die Elternzeit zum Beispiel per E-Mail oder Messenger beantragen. Das macht den Prozess moderner und spart Zeit. Wer aber ganz sicher gehen will, kann den Antrag weiterhin schriftlich abgeben, um einen besseren Nachweis zu haben.

Teilzeitarbeits-Antrag jetzt auch in Textform

Auch die Beantragung von Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird einfacher. Eltern können jetzt auch diesen Antrag in Textform stellen, zum Beispiel per E-Mail. Das betrifft sowohl die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit als auch die Verteilung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Dadurch wird es für Eltern leichter, Familie und Beruf miteinander zu verbinden.

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Arbeitgeber-Antwort ebenfalls in Textform

Nicht nur die Eltern profitieren von den neuen Regeln. Auch Arbeitgeber können ab jetzt die Bestätigung oder Ablehnung von Elternzeit oder Teilzeitarbeit in Textform geben. Eine schriftliche Bestätigung per Post ist nicht mehr nötig. Das macht die Kommunikation schneller und flexibler.

Fristen bleiben gleich

 Trotz der neuen, einfacheren Regeln müssen Eltern weiterhin bestimmte Fristen einhalten, wenn sie Elternzeit anmelden:

- Bei Kindern unter drei Jahren: spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit.

- Bei Kindern zwischen drei und acht Jahren: spätestens 13 Wochen vorher.

Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld 

Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Elterngeld. Seit dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld bei 175.000 Euro pro Jahr und pro Kind. Wer mehr verdient, bekommt kein Elterngeld mehr. 

Mit dem Elterngeldrechner können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Weitere Infos zu Elternzeit und Elterngeld finden Sie  > hier auf der Website des Ministeriums.

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Text: / handwerksblatt.de

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