Regierung will Missbrauch von Abmahnungen stoppen
Die Bundesregierung hat erklärt, sie sehe Handlungsbedarf, um missbräuchliche Abmahnungen – auch im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht – künftig zu verhindern.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Keine Angst vor Abmahnungen!
Die Bundesregierung legt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen dar, wie sie den Missbrauch des Abmahnrechts besser unterbinden will.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe eindeutig zu einer rückläufigen Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, heißt es darin. Dennoch mehrten sich Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückganges weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird.
Gesetzentwurf verlangt
Verlässliche offizielle Daten lägen zwar nicht vor, aber die Bundesregierung erhalte zahlreiche Informationen, aufgrund derer sich Handlungsbedarf ergebe. Die Bundesregierung begrüße die Aufforderung der Koalitionsfraktion, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird.
Derzeit prüfe sie, wie dieser Auftrag umgesetzt werden kann. Bereits der Koalitionsvertrag enthalte eine Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch ("Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“) Die Grünen hatten nach Zahlen und Fakten zur missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen gefragt, um damit Transparenz zu schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln zu identifizieren.
Viele Stimmen aus Politik und Wirtschaft, auch aus dem Handwerk, hatten gefordert, das aktuelle Abmahnrecht zu reformieren.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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