Der Mitarbeiter hatte 38 mal mit der Firmen-Tankkarte seine Privat­fahrzeuge betankt. Das war kein Versehen, urteilte das Gericht.

Der Mitarbeiter hatte 38 mal mit der Firmen-Tankkarte seine Privat­fahrzeuge betankt. Das war kein Versehen, urteilte das Gericht. (Foto: © Ion Chiosea/123RF.com)

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Wer die dienstliche Tankkarte privat nutzt, fliegt fristlos

Bezahlt ein Arbeit­nehmer den Sprit für sein Privatauto mit einer Tankkarte für den Dienstwagen, darf der Chef ihn fristlos kündigen. Und zwar auch ohne eine vorherige Abmahnung, sagt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Wer die Tankkarte des Arbeitgebers ohne Erlaubnis auch für das eigene Auto nutzt, riskiert seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers.

Der Fall

Ein Mitarbeiter durfte zwar nach der Richtlinie seinen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen. Mit den Firmen-Tankkarte bezahlte er aber nicht nur den Spirit für seinen Dienst-Pkw, sondern auch für seine Privatfahrzeuge. Außerdem ließ er über die Dienst­tankkarte sein privates Cabrio pflegen. Als das herauskam, kündigte der Chef ihm fristlos. Der Mann legte Kündigungsschutzklage ein.

Das Arbeits­gericht Lingen meinte, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung hätte aussprechen müssen.

Das Urteil

Das Landes­arbeits­gericht Niedersachsen sah das aber anders und bestätigte die fristlose Kündigung. Wegen der Schwere der Pflicht­verletzung sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen. Der Mitarbeiter habe in 38 Fällen die Tankkarte entgegen der eindeutigen Regelung der Firmen­richtlinie zum Betanken seiner Privat­fahrzeuge benutzt. Die Häufigkeit der regelwidrigen Nutzung zeige, dass kein Flüchtigkeits­fehler oder ein einmaliges Versehen vorliege, erklärte das Gericht.

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Das für ein Arbeits­verhältnis notwendige Vertrauen hätte mit einer Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte, betonten die Richter.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. März 2023, Az. 2 Sa 313/22

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Text: / handwerksblatt.de

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