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HWK Trier | September 2026
Sommerfest des Handwerks: Hoffnung braucht Taten
Anpacken statt abwarten: Mit dieser Botschaft setzte das Sommerfest des Handwerks am 4. September im Campus Handwerk ein deutliches Signal.
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1. April 2020
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:08
SHK-Handwerksbetriebe gehören offiziell zur sogenannten "KRITIS", der kritischen Infrastruktur in Deutschland. Das ist wichtig für Noteinsätze oder Reparaturen, etwa in Altenheimen.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat es jetzt schwarz auf weiß: SHK-Handwerksbetriebe gehören zur sogenannten "KRITIS", der kritischen Infrastruktur in Deutschland.
Diese Einordnung hatte der Verband in den letzten Tagen mehrfach von der Politik gefordert. Am Freitag, 27. März 2020, hat das Bundesinnenministerium dies in einem Schreiben an den ZVSHK bestätigt.
Dort heißt es "Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie Wasser- und Energieversorgung) notwendig sind."
Die Betriebe des SHK-Handwerks gewinnen durch diese Bestätigung Sicherheit vor allem bei Notdiensteinsätzen, schreibt der Verband.
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"Wie sollen zum Beispiel notwendige Reparaturmaßnahmen in Altenheimen oder Quarantänebereichen überhaupt noch durchgeführt werden, wenn diese abgeschottet sind und Betriebe nicht zuverlässig wissen, ob sie die Objekte überhaupt betreten dürfen", so Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. Daher sei es so dringend gewesen, Klarheit in dieser Frage zu bekommen.
Die Bestätigung, Teil des KRITIS zu sein, sei ein "wichtiges und richtiges Signal die Unternehmen für ihre tägliche Arbeit unter den Auswirkungen der Corona Krise", betont Bramann.
Wichtig: Die Anordnungen der einzelnen Bundesländer können Auswirkungen auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie Sonderregelungen für systemrelevante Betriebe beinhalten. Hierzu informieren Sie sich am besten bei der jeweiligen Landesregierung.
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