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Der Thüringer Fördertop für Reparaturkosten wird um weitere 400.000 Euro aufgefüllt. (Foto: © ginasanders/123RF.com)
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November 2023
Der Thüringer Fördertopf, aus dem Verbraucher einen Zuschuss für Reparaturkosten von Elektrogeräten erhalten können, wird aufgestockt. Das Projekt gibt es neuerdings auch in Sachsen.
Defekte Elektrogeräte zu reparieren schont Umwelt und Geldbeutel. Deshalb soll es in Sachsen und Thüringen zukünftig leichter werden, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Wie das thüringische Umweltministerium am 7. November 2023 mitteilte, soll der Fördertopf, aus dem Verbraucher einen staatlichen Zuschuss für Reparaturkosten erhalten können, um weitere 400.000 Euro aufgefüllt werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen nimmt weiterhin Anträge entgegen und erstattet die Hälfte der Reparaturkosten elektrischer Geräte, bis zu maximal 100 Euro pro Person und Jahr. In den vergangenen zwei Jahren wurden fast 20.000 Anträge bewilligt.
"Das große Interesse an dem Bonus, nicht nur in Thüringen, zeigt, wie wichtig diese Thüringer Initiative ist. Wir setzen damit ein Zeichen gegen unnötigen Elektroschrott, das weit über Thüringen hinaus Interesse weckt", erklärte Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele. In der EU werde der Reparaturbonus als beispielgebend angesehen, betonte der Minister. "Für uns ist es ebenso wichtig, im Bund und in der EU auf mehr Recht auf Reparatur hinzuarbeiten." Reparierbarkeit solle künftig schon beim Produkt-Design berücksichtigt werden. "Weil vor Ort repariert wird, ist das zudem gut für die Arbeitsplätze in den Werkstätten", erklärte Stengele.
Spitzenreiter bei den bezuschussten Reparaturen sind bisher Mobiltelefone, gefolgt von Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspülern und Backöfen.
So funktioniert der Thüringer Reparaturbonus: Auf reparaturbonus-thueringen.de den Online-Antrag ausfüllen und Rechnung sowie Zahlungsbeleg hochladen. Ist der Antrag bewilligt oder abgelehnt, erhalten die Antragsstellenden eine E-Mail. Das Geld wird auf das angegebene Konto überwiesen. Reparaturbonus-Hotline: 0361- 555 14 35 (Mo. bis Fr., 13 bis 15 Uhr)
In Sachsen gibt es neuerdings ebenfalls einen Bonus für die Reparatur. Die Förderrichtlinie ist am 3. November 2023 in Kraft getreten. Um den Reparaturbonus zu erhalten, müssen Interessierte eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen vornehmen lassen. Sie können anschließend einen Online-Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal der SAB stellen.
Reparatur-Firmen, die an dem Programm teilnehmen möchten, können sich über das Formular im Beteiligungsportal anmelden.
Durch ihre Teilnahme am Reparaturbonus profitieren Betriebe von verschiedenen Vorteilen:
Bessere Sichtbarkeit: Als teilnehmendes Unternehmen werden Sie auf der Förderplattform der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gelistet. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger in Sachsen Ihr Unternehmen leicht finden und kontaktieren.
Außendarstellung: Ihnen wird ein spezielles Logo zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Ihre Teilnahme am Reparaturbonus und Ihr Engagement für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft direkt vor Ort oder online anzeigen und bewerben können.
Marktimpuls: Der Reparaturbonus setzt Anreize für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, vermehrt Reparaturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Als teilnehmendes Unternehmen profitieren Sie von einer gesteigerten Nachfrage.
Quellen: Umweltminsterium Thüringen; Umweltministerium Sachsen
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