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HWK Trier | Mai 2024
Viertagewoche: Ja oder nein?
Das Arbeitzeitsmodell der Viertagewoche wird viel diskutiert. Prof. Katrin Mühlfeld von der Universität Trier hat es untersucht und spricht darüber im Interview.
Auch wer krank, ist kann fliegen! (Foto: © filmfoto/123RF.com)
Vorlesen:
Kündigung: So geht’s richtig - Themen-Specials
September 2016
Der Chef kann einen Mitarbeiter auch dann feuern, wenn dieser krank im Bett liegt.
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum kann ein Arbeitnehmer auch dann entlassen werden, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist.
Der Mitarbeiter war als Fahrer angestellt. Als er die Arbeit verweigerte, kündigte ihm der Chef außerordentlich. Ab demselben Tag war der Mann für fünf Wochen durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er klagte sein Gehalt für die Zeit der Krankheit ein.
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Das Gericht stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Er habe während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters kündigen können. Auch dann, wenn dieser bei Zugang der Kündigung gerade arbeitsunfähig sei.
Hatte der Arbeitgeber bei Kündigung keine Kenntnis von der Erkrankung oder wurde die Kündigung aus einem anderen Grund ausgesprochen, gebe es keine Entgeltfortzahlung. Anders sähe es allerdings aus, wenn der Arbeitgeber die Krankheit als Anlass für die Kündigung genommen hätte.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20. Mai 2015, 7 Sa 794/14
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