Für die Online-Gründung braucht man einen deutschen elektronischen Personalausweis, bei dem die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.

Für die Online-Gründung braucht man einen deutschen elektronischen Personalausweis, bei dem die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. (Foto: © everythingpossible/123RF.com)

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Jetzt lässt sich eine GmbH auch online gründen

Seit dem 1. August 2022 kann man eine GmbH auch mit ein paar Klicks im Internet gründen, ohne einen Notar zu besuchen. Eine Gesetzesänderung macht es möglich.

Seit dem 1. August lässt sich eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) auch online gründen. Diese Möglichkeit wurde mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)" geschaffen, berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer. Damit setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Digitalisierungsrichtlinie um. Auch Anmeldungen zum Handelsregister, bei denen zuvor ebenfalls ein Notarbesuch notwendig war, können dann online beglaubigt werden.

Die wichtigste Änderung: Jetzt kann die zwingend erforderliche notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH oder UG online erfolgen. Gleiches gilt auch für die im Rahmen der Gründung gefassten Gesellschafterbeschlüsse sowie für die Bestellung der ersten Geschäftsführer. Die möglicherweise weit verstreuten Gesellschafter müssen dann nicht mehr persönlich vor einem Notar erscheinen. Das spart Zeit, Mühen und Kosten und erleichtert damit die flexible Gründung etwa von StartUps.

Zunächst ist diese Möglichkeit allerdings auf Gesellschaften beschränkt, bei denen die Gesellschafter das Stammkapital als Bareinlage erbringen. Ab 2023 wird diese Möglichkeit auch auf Gründungen mit Sacheinlage erweitert, bei denen das Kapital nicht in Form von Geld, sondern in Form von Gegenständen wie etwa Fahrzeugen aufgebracht wird.

Elektronischer Personalausweis mit Onlinefunktion nötig

Der Notar oder die Notarin darf dabei allerdings nur ein von der Bundesnotarkammer bereitgestelltes, besonders gesichertes Videokommunikationssystem verwenden. Private Anbieter wie Zoom oder Skype sind nicht erlaubt. Das neue System muss sowohl die Kommunikation in Echtzeit als auch die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Vertragsentwürfen ermöglichen. Erforderlich ist hierbei ein deutscher elektronischer Personalausweis, bei dem die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Die Unterschriften werden in Form von qualifizierten elektronischen Signaturen abgegeben. Das Verfahren umfasst die Beurkundung der Satzung und auch die für die GmbH-Gründung notwendigen Beschlüsse.

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Online-Meldung auch für Handelsregister und Bilanzzahlen

Die an eine Gesellschaftsgründung anschließende notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung ist ebenfalls online möglich. Hierfür reicht  eine mit einem elektronischen Zeugnis öffentlich beglaubigte qualifizierte elektronische Signatur aus. Ergänzend kann das Onlineverfahren auch für Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister verwendet werden.

Daneben gibt es eine Vereinfachung bei der Veröffentlichung von Unternehmenszahlen. Bisher mussten Bilanzzahlen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht werden. Nun sollen die Daten direkt beim Unternehmensregister eingestellt werden. Notwendig ist hierfür eine Registrierung und Identifizierung beim Unternehmensregister. Durch die Änderungen entfallen aber nicht die Gebühren.

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Text: / handwerksblatt.de

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