Hans Hund wünscht sich eine Gleichbehandlung von Meisterschülern und Studierenden. (Foto: © Teamfoto Marquardt)

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NRW-Handwerk fordert kostenlose Meisterkurse

Betriebsführung

Das NRW-Handwerk fordert die gleiche Förderung für angehende Meister wie für Studierende. Es dürfe nicht so bleiben, dass Meister mehrere tausend Euro aus eigener Tasche zahlen müssen.

Trotz der aktuell wieder steigenden Beschäftigtenzahlen bleibt der Fachkräftemangel im nordrhein-westfälischen Handwerk ein Problem. Für die Betriebe ist der Mangel derzeit die größte Wachstumsbremse, weil sie viele Aufträge nicht annehmen können. Es fehlt einfach das Personal dafür. Angesichts dieser Schwierigkeiten fordert das NRW-Handwerk, dass Meisterschüler genauso gefördert werden wie Studenten.

Gleichstellung von Meisterschülern mit Studierenden

Das Handwerk erwarte, dass angehende Handwerksmeister durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) genauso gestellt werden wie Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, erklärt Hans Hund. "Es darf nicht so bleiben, dass Meister am Ende mehrere tausend Euro Schulden aufgrund der Lehrgangskosten haben, alle Kosten der Studierenden aber der Steuerzahler trägt – sogar für den Fall, dass der Studierende seinen Abschluss nicht erreicht", so der Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) weiter. 

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Unterschiedlich hohe Meister-Kosten

Angehende Meister müssten je nach Gewerk unterschiedlich hohe Kosten tragen: Bei Bestehen der Meisterprüfung habe ein Bäcker rund 2.500 Euro zu zahlen, ein Friseur 3.000 Euro, ein Elektrotechniker 5.000 Euro und ein Zahntechniker wegen der besonders teuren Lernmittel sogar 8.000 Euro, rechnet der WHKT vor. Die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will das Aufstiegs-BAföG bis Herbst 2020 ausbauen: Die geplanten Änderungen des AFBG sehen vor, dass der Zuschussanteil von 40 auf 50 Prozent erhöht wird, damit erhöht sich der Zuschuss je nach Meisterschule um bis zu 1.300 Euro. Der Erlass des Darlehens bei bestandener Prüfung soll auch von 40 auf 50 Prozent ansteigen. Hierbei ist die Wirkung weniger groß und bewegt sich zwischen 60 und 130 Euro. Für Existenzgründer ist darüber hinaus ein vollständiger Darlehenserlass geplant.

Handwerk wünscht vollständigen Erlass 

Das Handwerk wünscht sich aber einen vollständigen Erlass des Darlehens schon bei Bestehend der Meisterprüfung. Diesen Erlass von der Selbstständigkeit abhängig zu machen reiche nicht aus, denn Hier finden Sie das Interview mit dem nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Karl-Josef Laumanndann würden dennoch viele Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung auf den Lehrgangs- und Prüfungskosten sitzen bleiben. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte in einem Interview mit dem Handwerksblatt, dass er auf Landesebene keine Pläne zum Thema Meisterbonus habe: "Ich freue mich sehr, dass der Bund sich vorgenommen hat, den beruflichen Aufstieg unter anderem durch Meister- und Erfolgsboni zu erleichtern. Ich weiß, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung dazu das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes novellieren möchte. Es besteht daher keine Notwendigkeit, als Land dort tätig zu werden."

Text: / handwerksblatt.de

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