Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am Donnerstag vom Bundesrat verabschiedet. Das Handwerk begrüßt dies.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am Donnerstag vom Bundesrat verabschiedet. Das Handwerk begrüßt dies. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Handwerk begrüßt Stärkung der Betriebsrente

Vor allem kleine Unternehmen und Geringverdiener sollen profitieren: Der Handwerksverband begrüßt die neue Betriebsrente.

Die Politik hat lange mit dem Gesetzentwurf gerungen, jetzt hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Das geplante Betriebsrentenstärkungssetz soll die betriebliche Altersvorsorge vor allem in kleinen Betrieben und für Geringverdiener attraktiver machen. Es wurde am 1. Juni vom Bundestag verabschiedet.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich positiv zu dem Gesetz geäußert. Es sei gut und richtig, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werde, betonte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Die betriebliche Altersvorsorge biete viele Vorteile und werde nun noch stärker vom Staat gefördert. So seien die Verwaltungs- und Abschlusskosten häufig günstiger als bei einer privaten Vorsorge. Darüber hinaus seien die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Betriebe wie Mitarbeiter grundsätzlich bis zu 3.048 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, erklärte Schwannecke: "Zu bedenken ist aber, dass die Betriebsrente bei der Auszahlung zu versteuern ist und für gesetzlich Krankenversicherte dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen."

Positiv bewertet der ZDH auch die Anhebung des steuerfreien Höchstbeitrages auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Kritisch sieht er dagegen die Einführung eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung, da er die Betriebe im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zusätzlich belasten könne.

"Ob man betrieblich oder privat vorsorgt, muss letztlich jeder selbst entscheiden", sagt Holger Schwannecke. Allerdings sei eine umfassende Beratung, etwa bei den Versorgungswerken des Handwerks, empfehlenswert. "Jedenfalls sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen. Denn der größte Fehler bei der Altersvorsorge, den man machen kann, ist nicht vorzusorgen."

Die wichtigsten Fakten!

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die wichtigsten Fakten des neuen Modells:

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  • Die Bundesregierung setzt auf das sogenannte Sozialpartnermodell. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen künftig die Möglichkeit haben, Betriebsrenten zu vereinbaren – ohne dass der Arbeitgeber für deren Höhe haftet.
  • Entsprechend gibt es für die Arbeitnehmer keine Mindest- oder Garantieleistungen, denn diese seien bislang der "Haupthemmschuh, der gerade kleine Unternehmen davon abhält, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten", betont Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in ihrer Rede vor dem Bundestag.
  • Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen.
  • Die Arbeitgeber sind zu einem Zuschuss von 15 Prozent des Sparvertrags verpflichtet, wenn ihr Mitarbeiter einen Teil seines Gehalts in eine selbstfinanzierte Betriebsrente umwandelt. Das entspricht in etwa dem Betrag, den der Arbeitgeber bisher durch die Entgeltumwandlung an Sozialbeiträgen spart. Von dieser Ersparnis soll ab 2018 (für Neuverträge) beziehungsweise ab 2022 (für bestehende Verträge) nicht länger der Arbeitgeber profitieren, sondern die selbstfinanzierte Betriebsrente.
    Der Staat fördert außerdem arbeitgeberfinanzierte Zusatzbeiträge zur Betriebsrente für Beschäftigte mit einem Einkommen unter 2.200 Euro brutto. Der Zusatzbeitrag muss zwischen 240 und 480 Euro pro Jahr liegen. Die staatliche Förderung darauf beträgt 30 Prozent. Sie wird über den Arbeitgeber direkt mit der Lohnsteuer verrechnet.
  • Außerdem soll der Dotierungsrahmen für steuerfreie Zahlungen in betriebliche Versorgungseinrichtungen auf bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. 2018 entspricht dies rund 6.000 Euro statt der aktuellen Vier-Prozent-Grenze zuzüglich 1.800 Euro für Neuzusagen.
  • Wer im Alter Grundsicherung bezieht, für den bleiben freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei.
  • Zusätzlich wird die jährliche Grundzulage bei der Riester-Rente von gegenwärtig 154 auf nun 175 Euro angehoben.
  • Die Deutsche Rentenversicherung soll als neutrale Stelle über die Möglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Sie hat ein kostenloses Service-Telefon unter der Rufnummer 0800/ 1000 4800 eingerichtet. Der ZDH empfiehlt seinen Betrieben, sich bei den Versorgungswerken des Handwerks beraten zu lassen.      

Warum beurteilt der ZDH das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz positiv?

Das erläutert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke im Interview.

Holger Schwannecke (Foto: © ZDH/Stegner) Holger Schwannecke (Foto: © ZDH/Stegner) DHB: Bei dem Thema betriebliche Altersvorsorge wird es schnell kompliziert. Warum sollte man sich trotzdem damit beschäftigen?
Schwannecke: Weil die betriebliche Altersvorsorge viele Vorteile bietet und zukünftig noch stärker vom Staat gefördert wird: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das diese Woche im Bundestag verabschiedet werden soll, werden Arbeitgeber steuerlich bessergestellt, wenn sie zwischen 240 und 480 Euro im Jahr für bei ihnen beschäftige Geringverdiener in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Als Geringverdiener gelten Beschäftige mit einem Brutto-Einkommen von unter 2.200 Euro im Monat. Zusätzlich sollen bei der Grundsicherung im Alter die Betriebsrenten bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben und die steuerfreien Zahlungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds angehoben werden.

DHB: Welche weiteren Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge, was gilt es zu bedenken?
Schwannecke: Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind häufig günstiger als bei einer privaten Vorsorge. Darüber hinaus sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Betriebe wie Mitarbeiter grundsätzlich bis zu 3.048 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Zu bedenken ist aber, dass die Betriebsrente bei der Auszahlung zu versteuern ist und für gesetzlich Krankenversicherte dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

DHB: Welche Alternativen gibt es neben der betrieblichen Altersvorsorge?
Schwannecke: Neben der betrieblichen Altersvorsorge bleibt zum Beispiel die Riester-Rente interessant, zumal das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch eine Erhöhung der Riester-Grundzulage vorsieht. Ob man betrieblich oder privat vorsorgt, muss letztlich jeder selbst entscheiden. Jedenfalls sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen. Eine umfassende Beratung, etwa bei den Versorgungswerken des Handwerks, ist daher empfehlenswert. Denn der größte Fehler bei der Altersvorsorge, den man machen kann, ist nicht vorzusorgen.

 Foto: © stylephotographs/123RF.com/ZDH/Stegner

Text: / handwerksblatt.de