Baustelle, Schild,

Sind die Schilder nicht richtig angebracht, kann es gefährlich werden. (Foto: © johan2011/123RF.com)

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Wer Baustellen-Schilder falsch aufstellt, haftet

Betriebsführung

Falsch platzierte Verkehrsschilder an einer Baustelle leiteten Autofahrer in die Irre. Für einen Unfall muss daher auch der Betrieb gerade stehen, der die Schilder angebracht hat.

Warnschilder müssen so aufgestellt werden, dass Autofahrer sich rechtzeitig auf die Gefahr einstellen können. Macht der Betrieb, der die Baustelle sichern sollte, einen Fehler und führt dieser zu einem Unfall, muss er einen Teil des Schadens ersetzen.

Der Fall: Kurz vor einer Autobahnausfahrt wurde gebaut. Die Baustelle war durch eine Betonschutzplanke zwischen Fahrstreifen und Baustellenbereich gesichert, mit einer Lücke für Baustellenfahrzeuge. Für die Baufahrzeuge stellte der für Sicherheitsmaßnahmen zuständige Betrieb zwei Verkehrsschilder auf: "Rechts" und "Vorfahrt gewähren".

Sie wurden allerdings nicht – wie vorgeschrieben – auf der rechten Seite der Baustellenausfahrt platziert, sondern am linken Rand. Und das obendrein so, dass die beiden Schilder andere Hinweisschilder verdeckten ("Verbot für Fahrzeuge aller Art" und "Baustellenfahrzeuge frei"), die den Verkehr auf der Autobahn warnen sollten. Wie Zeugen bestätigten, fuhren täglich mehrere Autofahrer in die Baustelle hinein, weil sie dachten, es sei die Autobahnausfahrt.

Unsinnige Platzierung

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So auch eine Autofahrerin, die im Baustellenbereich eine Quer-Fräskante überfuhr und dabei den Wagen beschädigte. Für die Reparaturkosten sollte der Fachbetrieb gerade stehen, dem die Autobahndirektion die Absicherung der Baustelle übertragen hatte.

Das Urteil: Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Fachbetrieb dazu, 40 Prozent des Schadens zu übernehmen.

Warnschilder müssten so aufgestellt werden, dass Fahrer ihre Fahrweise rechtzeitig auf die Gefahr einstellen könnten, erklärte das Gericht. Das sei hier unmöglich gewesen. Der Betrieb habe die Hinweise auf die Baustelle so unsinnig positioniert, dass man sie erst aus 20 Metern Entfernung habe sehen können. So schnell könne kaum jemand reagieren. Kurz vorher werde auf der Autobahn mit einem großen blauen Schild die Abfahrt angekündigt. Da sei es naheliegend, dass viele Fahrer die Verkehrsschilder an der Baustelle falsch verstanden.

Die Baustelleneinfahrt sei zwar mit einer 30 cm breiten Markierung von der Fahrbahn abgegrenzt, die Autofahrer nicht überfahren dürften. Dennoch könne der Fachbetrieb hier nicht einfach die Schuld auf die Fahrer schieben, die "nicht aufpassten". Denn er habe mit der irreführenden Beschilderung eine unklare Verkehrslage geschaffen.

Das rechtfertige es, den Schaden zu teilen. Auf Autobahnen werde schnell gefahren, gerade hier müssten sich Autofahrer auf Hinweise der Verkehrssicherungspflichtigen verlassen können, betonten die Richter.

 Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. Juni 2017, Az. 2 S 5570/15

Text: / handwerksblatt.de

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