Familien, die im Mai 2021 Kindergeld erhielten, bekamen im Mai auch den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro.

Familien, die im Mai 2021 Kindergeld erhielten, bekamen im Mai auch den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. (Foto: © Valeriy Lebedev/123RF.com)

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Kein neuer Kinderbonus in Sicht

Betriebsführung

Der einmalige Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wurde im Mai 2021 nach der regulären Kindergeldzahlung überwiesen.

Die Bundesregierung hatte mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verabschiedet. Den Kinderbonus gab es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld bestand.

Die Einmalzahlung wurde nicht auf Sozialleistungen angerechnet und musste auch nicht extra beantragt werden, darauf wies die Bundesagentur für Arbeit (BA) hin.

Wenige Tage nach der Kindergeldzahlung gab es den Bonus

Familien, die im Mai 2021 Kindergeld erhielten, bekamen im Mai auch den Kinderbonus. Die Auszahlung erfolgte wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Nur für Kinder, für die vorher oder nachher in 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, wurde der Kinderbonus später ausgezahlt.

Kindergeldzuschlag seit Januar 2023 möglich

Ein weiterer Kinderbonus wurde in der Folgezeit nicht mehr gewährt, doch für Familien mit sehr geringen Einkommen, die kein Bürgergeld in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit, Unterstützung in Form eines zusätzlichen Kindergeldzuschlags zu erhalten. Seit Januar 2023 zahlte die Familienkasse bis zu 250 Euro pro Kind monatlich als Zuschuss. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag für Familien und Alleinerziehende mit geringen Einkommen auf 292 Euro pro Kind und Monat.

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Die Berechtigung für diesen Zuschlag liegt bei Eltern, die ein Mindestbruttoeinkommen von 900 Euro verdienen, während Alleinerziehende ein Mindesteinkommen von 600 Euro vorweisen müssen. Der Zuschlag wird schrittweise reduziert, je höher das Einkommen ist, bis er schließlich vollständig entfällt.

Eine Frage des EinkommensDas Kindergeld und der Kinderbonus werden bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag verglichen. Das Finanzamt berechnet dann, ob das Kindergeld inklusive Kinderbonus oder der Kinderfreibetrag für die Eltern vorteilhafter ist. Mehr dazu beim Bundesfinanzministerium.

Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an die Kindergeldberechtigten, die zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten haben. Adress- und Kontodatenänderungen sind unter www.familienkasse.de unter dem Stichwort  "Veränderungen mitteilen" möglich.  

Bereits 2020 wurde der Kinderbonus für mehr als 16 Millionen Kinder in Deutschland ausgezahlt. Da gab es sogar 300 Euro. Der Kinderbonus sollte Familien in der Corona-Pandemie helfen.

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Text: / handwerksblatt.de

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