Soloselbstständige können zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Soloselbstständige können zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. (Foto: © costasz/123RF.com)

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Ab sofort Neustarthilfe Plus für Oktober bis Dezember beantragen

Betriebsführung

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab sofort Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember stellen.

Ab sofort können von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige die Neustarthilfe Plus für Oktober bis Dezember dieses Jahres beantragen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Förderung wurde zuvor bis Jahresende verlängert.

Antragsberechtigt für die Direktantragstellung sind Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Rückzahlungen möglich

Anträge und InfosAuf der Website des Ministeriums können Sie Anträge einreichen und weitere Informationen abrufen.Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September beziehungsweise Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten.

Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Hilfe mit der Endabrechnung (gegebenenfalls anteilig) gekürzt und ist dann bis zum 30. September des nächsten Jahres zurückzuzahlen. Soloselbständige, die bereits Mittel für die Monate Juli bis September erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31. Dezember einen neuen Antrag stellen.

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Auf die Kontonummer achten

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die im Antrag angegebene Kontonummer fehlerfrei eingegeben werden und mit der Kontonummer übereinstimmen muss, die beim Finanzamt hinterlegt ist. Bei Anträgen mit abweichenden Kontonummern kommt es im Verfahren der Bewilligungsstellen, das Ende des Monats beginnt, immer wieder zu Rückfrageschleifen und damit zu Verzögerungen bei der Auszahlung.

Quelle: BMWi

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Text: / handwerksblatt.de

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