Kerzenlicht ist gemütlich, Betriebe müssen aber die Brandschutzregeln beachten.

Kerzenlicht ist gemütlich, Betriebe müssen aber die Brandschutzregeln beachten. (Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.com)

Vorlesen:

Advent, Advent, die Werkstatt brennt

Betriebsführung

In vielen Betrieben verbreiten Kerzen in der Adventszeit Weihnachtsstimmung. Leider steigt damit auch das Brandrisiko. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen helfen und was im Ernstfall zu tun ist.

Entsteht ein Feuer, kann das schnell gefährlich werden – sowohl für Mensch als auch für Inventar und Gebäude. Damit die Auswirkungen nicht zur Existenzbedrohung werden, sind Brandschutzmaßnahmen unverzichtbar. Gerhard Wegert, Experte der Nürnberger Versicherung, erklärt die Regeln.

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Brandschutzvorschriften erlassen, um das Brandrisiko in Unternehmen zu minimieren. "Laut Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenverordnung muss der Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet wird", weiß Gerhard Wegert. Dazu gehört auch der Schutz der Belegschaft vor Brandgefahren.

Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung muss der Chef regeln

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt beispielsweise vor, dass der Arbeitgeber für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung sorgen muss. Außerdem ist er dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Übrigens: Bereits beim Bau eines Betriebsgebäudes müssen Bauherren laut Bauordnungsrecht Vorgaben zum Brandschutz beachten. Dazu zählen unter anderem eine feuerresistente Gebäudekonstruktion, Verzicht auf brennbare Baustoffe, Einbau von Brandwänden sowie eine feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen – soweit vorhanden.

Brandschutzbeauftragten ausbilden

Alle vorgeschriebenen Maßnahmen verfolgen dabei dieselben Ziele: Brände und deren Ausbreitung zu verhindern, auftretendes Feuer wirksam zu bekämpfen sowie Folgen für Umwelt und Menschen möglichst gering zu halten. Welche konkreten Schutzvorkehrungen und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele notwendig sind, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb und ergibt sich regelmäßig aus den Anforderungen, die im Brandschutznachweis genannt sind.

Das könnte Sie auch interessieren:

"Für Unternehmer kann es hilfreich sein, zur Kontrolle der darin genannten Vorgaben einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, rät Wegert. Der mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiter muss dafür eine entsprechende Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 absolvieren. Anschließend ist er der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb.

Weitere Informationen bietet unter anderem die Website der VdS Schadenverhütung GmbH unter vds.de. Neben der Benennung eines Brandschutzbeauftragten muss das Unternehmen weitere konkrete Vorkehrungen treffen: Beispielsweise das Anbringen von Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen an im Notfall schnell erreichbaren Stellen. Diese sollten von qualifizierten Firmen installiert, regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Löschübungen durchführen

Damit die Mitarbeiter mit Feuerlöscher & Co umgehen können, empfiehlt es sich, in Abständen von drei bis fünf Jahren Löschübungen durchzuführen. Auch Notrufnummern sollten allen anwesenden Personen bekannt sein. Zudem ist es wichtig, für Flucht- und Rettungswege zu sorgen, diese deutlich zu kennzeichnen sowie, wenn nötig, einen Flucht- und Rettungsplan auszuhängen.

Der Experte empfiehlt, zur besseren Unterweisung der Belegschaft eine sogenannte Brandschutzordnung zu erstellen. Diese besteht in der Regel aus drei Teilen: Teil A richtet sich als Aushang an alle Personen, auch an Besucher, und enthält die wichtigsten Hinweise zum Verhalten im Brandfall. Teil B ist für alle Mitarbeiter bestimmt. Darin finden sich unter anderem Regelungen zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung, zum Freihalten der Flucht- und Rettungswege und Hinweise zum Verhalten im Brandfall. Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben, zum Beispiel Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer, finden ihre Aufgaben und Funktionen in Teil C der Brandschutzordnung.

Verhalten im Notfall

Grundsätzlich gilt: Selbst ein kleiner Brand muss der Feuerwehr gemeldet werden. Wichtig dabei sind genaue Angaben zur Brandstelle und zum Umfang des Feuers. Von eigenen Löschversuchen rät der Experte dringend ab – das Risiko einer Eigengefährdung ist zu groß. Es sei denn, der Brand ist noch in einer ungefährlichen Entstehungsphase.

Anschließend gilt es, den Rest der Belegschaft über den Brand zu informieren und zu warnen. Um falsche Fluchtreaktionen zu vermeiden, heißt es: Ruhe bewahren. Über die ausgeschilderten Fluchtwege können die Gefahrenbereiche sicher verlassen werden. Wichtig sind hierbei ein diszipliniertes Verhalten, ein gebückter Gang, um dem Rauch auszuweichen, und Hilfestellungen für Bedürftige.

"Um einen guten Überblick zu garantieren, sollten sich die Mitarbeiter an zuvor festgelegten Treffpunkten sammeln. So lässt sich leichter feststellen, ob alle in Sicherheit sind oder sich noch im Gefahrenbereich befinden", so Gerhard Wegert. Vorsicht: Aufzüge sollten im Brandfall nicht benutzt werden, da diese ausfallen könnten!

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und kostenlos für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: