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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Vorlesen:
Januar 2018
In vielen Büros steht jetzt der Frühjahrsputz an. Dabei stellt sich die Frage, welche Unterlagen in den Reißwolf dürfen und welche Dateien man unwiderruflich löschen darf. Eine Übersicht.
Geschäftsunterlagen, egal ob elektronisch oder auf Papier, müssen immer über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs Jahren und zehn Jahren.
Folgende Unterlagen können ab dem 1. Januar 2018 vernichtet werden:
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Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind
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