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Verstoß gegen DIN-Norm muss kein Mangel sein

Handwerker sollen beim Bauen die anerkannten Regeln der Technik beachten. Diese werden aber nicht nur durch die DIN-Normen festgelegt. Ein Werk kann trotz Abweichungen von der DIN-Norm technisch fehlerfrei sein, erklärt das Oberlandesgericht Celle.

DIN-Normen sind private technische Regelungen mit dem Charakter einer Empfehlung, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben oder darüber hinausgehen können.

In dem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall wich ein Wärmedämmverbundsystem von der DIN-Norm ab. Es könne aber trotzdem technisch einwandfrei, also frei von Mängeln sein, erklärten die Richter. Wesentlich sei die Gebrauchstauglichkeit des Werks.

Im Urteil heißt es wörtlich: "In der Regel verpflichtet sich der Unternehmer stillschweigend zur Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Die anerkannten Regeln der Technik werden nicht allein durch die DIN-Normen festgelegt. Denn hierbei handelt es sich lediglich um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, welche hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben oder im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sogar noch darüber hinaus gehen können. Auch bei einer Abweichung von DIN-Normen kann deren bezweckter Erfolg erreicht werden. Die DIN-Normen befreien folglich nicht davon, sich mit dem jeweiligen Einzelfall auseinander zu setzen."

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 2. November 2011, Az.: 14 U 52/11

Text: / handwerksblatt.de

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