Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen.

Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen. (Foto: © peterhermesfurian/123RF.com)

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Eigenkapital für KMU in der Corona-Krise stärken

Betriebsführung

Die Krise verzehrt das Eigenkapital in vielen Betrieben. Bund und Länder erleichtern den Zugang zu Beteiligungskapital über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Das Angebot kann mit anderen Programmen kombiniert werden.

Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen hatten vor der Corona-Krise ein gutes Eigenkapitalpolster. Die Pandemie und die damit verbundenen Umsatzeinbrüche zehren daran erheblich. Hier will der Bund helfen und baut die Angebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Kooperation mit den Ländern deutlich aus. 

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben Erleichterungen für die Bürgschaftsbanken im Rahmen der Rückgarantierklärungen beschlossen. Über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften stehen die Angebote für durch Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. 

Beteiligungen zählen zum wirtschaftlichen Eigenkapital

Mit ihrer sogenannten Rekapitalisierungsinitiative wollen der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern vor allem diejenigen Unternehmen unterstützen, die trotz eines erfolgreichen Geschäftsmodells durch Corona in Finanznöte geraten sind, aber eine positive Perspektive haben.

Sie sollen leichteren Zugang zu Beteiligungskapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit erhalten. Die Beteiligungen zählen zum wirtschaftlichen Eigenkapital, wodurch das Bank-Rating des Unternehmens zusätzlich positiv beeinflusst werden kann.

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Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen dieses Angebot nutzen können, werden unter anderem vorübergehend auch die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie die Kombination mit KfW-Schnellkrediten ermöglicht.  

Stille Beteiligungen "Über die nun möglichen Mezzaninfinanzierungen durch stille Beteiligungen können die Betriebe  wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen", schreibt der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB), in dem auch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Mitglied sind. "Die wirtschaftliche Krise verzehrt Eigenkapital als wichtigen Puffer. Hier ist eine Finanzierungsstruktur gefragt, die eine solide Basis für unternehmerische Handlungsspielräume sichert, damit betroffene Unternehmen handlungsfähig bleiben oder wieder werden. Mit ihren typisch stillen Beteiligungen können die bundesweit vertretenen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften den deutschen Mittelstand unterstützen", so der VDB-Vorsitzende Guy Selbherr.

Eigenkapitalbasis im Mittelstand stärken

Mit einer Beteiligungsfinanzierung, meistens in Form einer stillen Beteiligung, sollen die Unternehmen ihre wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen können. Das sei "ein kluges Instrument, das in der Krise genau an der richtigen Stelle hilft", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Die Unterstützung komme bis zu 1.000 Unternehmen und ihren Beschäftigten zugute.  "Wir stärken mit den nun geeinten Maßnahmen gezielt die Eigenkapitalbasis unserer Mittelständler", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld, der Überbrückungshilfe sowie der November-/Dezemberhilfe und der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen über die Säule II des Start- Up-Programms bestünde nun insgesamt "eine breite Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der Eigenkapitalseite".

Informationen Unternehmer können sich bei den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern informieren. Eine Übersicht findet sich unter www.vdb-info.de/mitglieder

Text: / handwerksblatt.de

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