Ab sofort können bei der KfW wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden.

Ab sofort können bei der KfW wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden. (Foto: © KfW-Bildarchiv)

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Energetische Sanierung: KfW-Förderung läuft wieder an

Die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden wird wieder gefördert. Seit dem 22. Februar nimmt die KfW wieder Förderanträge an. Die künftige Förderung für Neubauten ist noch in Arbeit. Der Bundestag hat insgesamt 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt.

Seit dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für energetische Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert, meldet das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium.

Die Mitarbeiter der KfW hätten in einem ersten Schritt schon begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragstopp am 23. Januar 2022 um 24 Uhr Uhr eingegangen waren. Diese Anträge würden jetzt sukzessive nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt, so das Ministerium. Die KfW bittet allerdings bei den Antragstellern um etwas Geduld, die Bearbeitung könne einige Zeit in Anspruch nehmen.

In einem zweiten Schritt startet ab 22. Februar auch wieder die Sanierungsförderung

 

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Grundsätzlich gilt: Interessenten müssen den Antrag bei der KfW immer vor der Unterschrift auf dem Liefer- und Leistungs­vertrag oder dem Kauf­vertrag stellen. Planungs- und Beratungsleistungen wiederum kann man auch schon vor dem Antrag in Anspruch nehmen. 

EH40-Neubauförderung wird neu aufgesetzt

Warten müssen noch diejenigen, die eine KfW-Förderung für einen energieeffizienten Neubau möchten. Die Förderung für Neubauvorhaben, die EH40-Neubauförderung, muss erst noch neu aufgesetzt werden. Dazu würden derzeit "intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung" laufen, meldet das Ministerium von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages rund 9,5 Milliarden Euro für die BEG bereitgestellt.

Das Geld ist für die Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt. Es soll die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wurde wie geplant endgültig eingestellt.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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