Für Getränke gilt die ermäßigte Mehrwertsteuer nicht, nur für Speisen. Und wahrscheinlich auch nur bis Ende 2023.

Kompliziert war die Berechnung der Umsatzsteuer in der Gastronomie schon immer: Für Getränke gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht, nur für Speisen. Und wahrscheinlich auch nur bis Ende 2023. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Läuft die ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie aus?

Betriebsführung

Die Ampel will die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent in Cafés und Restaurants vorerst nicht verlängern. Eine Fortführung könnte im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

Seit dem 1. Juli 2020 fällt auf Speisen in Cafés, Restaurants oder beim Catering nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent an. Diese Regelung wurde wegen der Corona-Pandemie eingeführt, mehrmals verlängert und läuft voraussichtlich Ende 2023 aus. 

Die Gastronomie setzt sich für eine Entfristung der Regelung ein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt das und hat im März einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes eingebracht. Die Ampelkoalition hat den Gesetzentwurf am 21. Juni auch mit Stimmen der FDP abgelehnt.

Die Abgeordneten der Koalition begründen das mit den Folgen für den Bundeshaushalt und mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation. Der ermäßigte Steuersatz würde im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz drei der Subventionen liegen, so die SPD. Eine Fortführung könne erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden, hieß es. 

Die Unionsfraktion erinnerte an Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes fortzuführen.  

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Fachkräftemangel und verkürzte Öffnungszeiten

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Antje Tillmann, kritisierte die Ablehnung. Der Gastronomie gehe es nach drei Verlustjahren in Folge immer noch schlecht, so Tillmann. Die inflationsbereinigten Umsätze würden nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2023 weiterhin 12,5 Prozent unter denen des ersten Quartals 2019, also vor Ausbruch der Pandemie, liegen. "Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist schon jetzt die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen", so Tillmann.

Berichterstatter Fritz Güntzler sagte, dass ihm Gastronomen in seinem Wahlkreis Göttingen berichten würden, dass die Krise längst nicht überstanden sei. "Viele leiden unter dem deutlich spürbaren Fachkräftemangel und können daher sogar nur verkürzte Öffnungszeiten anbieten. Zusätzlich stellen die hohen Energiepreise und die horrenden Lebensmittelpreise die Restaurants und Cafés wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen." Der ermäßigte Umsatzsteuersatz sei in den vergangenen Monaten eine echte Hilfe gewesen. Die Rücknahme der Steuerermäßigung sei auch eine Steuererhöhung für die Gastronomie ab 2024. 

Aus der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hieß es, dass die hohen Ausgabenwünsche von CDU/CSU nicht zu deren Eintreten für die Schuldenbremse passten. Eine Fortführung der Steuerermäßigung würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten.

Die FDP-Fraktion mahnte eine generelle Reform des Umsatzsteuerrechts an mit dem Ziel größerer Einheitlichkeit. Unter Verweis auf die Haushaltslage erklärt die Fraktion, dass der Unionsantrag zur falschen Zeit komme.

Die AfD-Fraktion kritisierte das uneinheitliche System der Umsatzsteuer und nannte als Beispiel, dass Mahlzeiten, die in Porzellangeschirr serviert würden, künftig wieder mit 19 Prozent besteuert würden, solche in Einwegmaterial aber mit sieben Prozent.

Auch die Linke ließ Sympathien für den Unionsantrag erkennen und warnte, dass eine Rückkehr zum erhöhten Mehrwertsteuersatz von Unternehmen genutzt werden könnte, die Preise noch weiter zu erhöhen. Sie verwies auf die Debatte über eine "Gierflation". Für die Gastronomie wären von Anfang an Direkthilfen besser gewesen als Steuerhilfen

Dehoga rechnet mit "Preisschock für die Gäste"

Der Dehoga Bundesverband sagt, dass eine solche Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 eine Katastrophe für die Betriebe wäre. "Das würde zu einem Preisschock für die Gäste führen - mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber."

Quellen: hib - heute im Bundestag; CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Dehoga

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Text: / handwerksblatt.de

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