Wird ein Badumbau mit dem Zuschuss der Pflege­versicherung gefördert, können andere Maßnahmen (etwa ein Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden.

Wird ein Badumbau mit dem Zuschuss der Pflege­versicherung gefördert, können andere Maßnahmen (etwa ein Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden. (Foto: © Guillermo Avello /123RF.com)

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Neue KfW-Fördermittel für barrierefreie Umbauten

Betriebsführung

Es gibt wieder KfW-Zuschüsse für den barrierefreien Badumbau und andere Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Der maximale Förderbetrag liegt bei 6.250 Euro unabhängig vom Alter der Antragsteller.

Es gibt wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung in Wohnungen und Häusern bei der KfW - der Förderbank des Bundes. Mieter oder Eigentümer können den Antrag auf die Gelder nur dann stellen, wenn sie noch keine Liefer- und Leistungs­verträge mit ihrem Handwerker abgeschlossen haben.  

Die förderfähigen Investitionskosten für Einzel­maß­nahmen als Berechnungs­grund­lage für den Zuschuss (Programm 455-B) wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert. Die maximalen förder­fähigen Kosten steigen auf 50.000 Euro je Wohn­einheit, wenn man den Standard Alters­gerechtes Haus erreicht. Hat man bereits Förderungen zum altersgerechten Umbau von der KfW erhalten, dann werden diese auf den Förder­höchst­betrag angerechnet.  

Für alle geplanten Förder­maß­nahmen kann man nur einen einzigen Antrag bei der KfW stellen. Mehrere Anträge für einzelne Förder­maß­nahmen seien nicht erforderlich, betont die KfW.

Maßnahme Höhe Ihres Zuschusses  Maximaler Zuschuss­betrag
Einzelmaßnahmen zur Barriere­reduzierung 10,0 % der förder­fähigen Kosten  2.500 Euro
Standard "Alters­gerechtes Haus" 12,5 % der förder­fähigen Kosten  6.250 Euro

Nicht für Ferienhäuser oder Gewerbebetriebe

Der Zuschuss kann nicht für Gartenhäuser, Ferienhäuser und -wohnungen, Gewerbebetriebe beantragt werden. Auch Maßnahmen, die über die soziale Pflege­versicherung oder die private Pflege-Pflicht­versicherung gefördert werden, werden nicht gefördert.

Ausnahme: Wird eine Maßnahme also (beispielsweise ein Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflege­versicherung gefördert, können andere Maßnahmen (etwa ein Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden. 

Das Bundesbauministerium stellt der KfW in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht aufgebraucht sind - und das ist erfahrungsgemäß immer schnell der Fall.

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Text: / handwerksblatt.de