GEMA: Zusatzgebühr für Privatsender abwehren!
Die GEMA zieht seit Jahresbeginn auch die Gebühren für private Medien ein. Betriebe, die keine Privatsender nutzen, sollten sich dagegen wehren.
Jeder Betrieb, der Radio- oder Fernsehsendungen in seinem Geschäft spielt, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Ob Hintergrundmusik in Geschäftsräumen oder auf einer Betriebsfeier: Die GEMA nimmt in Deutschland die urheberrechtlichen Verwertungsrechte von Künstlern wahr. Das gilt auch für Filme und Videos auf Bildschirmen. Stehen diese in öffentlichen Geschäftsräumen mit Kundenverkehr, muss man an die GEMA zahlen.
Seit dem 1. Januar 2015 zieht die GEMA zusätzlich die Gebühren von privaten Medienunternehmen (wie RTL, ProSieben, Sat.1, N24, CNN) ein. Vorher war dies die Aufgabe der VG Media.
Darüber informiert GEMA betroffene Betriebe mit einem Schreiben. Sie erklärt darin, dass für die Rechte der VG Media ein Zuschlag erhoben wird: Für Radiosendungen zusätzliche 15 Prozent, für Fernsehprogramme 25 Prozent.
Das Schreiben verschweigt jedoch, dass diese Zuschläge nur dann anfallen, wenn auch tatsächlich private Sender abgespielt werden. Spielt ein Betrieb dagegen nur öffentlich-rechtliche Sender ab, fällt keine zusätzliche Gebühr an! Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin.
Betriebe müssen sich melden!
Die GEMA hat auf Nachfrage des ZDH eingeräumt, dass sie pauschal davon ausgeht, dass Musiknutzer auch private Sender abspielen, so dass die zusätzliche Gebühr anfällt.
Praxistipp
Betriebe, die keine von der VG Media vertretenen Sender abspielen, müssen dies der GEMA melden. Ohne diese Meldung müssen sie die zusätzlichen Gebühren bezahlen! Eine Liste der VG Media-Sender finden Sie hier.
Medienberichten zufolge werden die NRW-Lokalradios durch die VG Media nicht vertreten, obwohl die GEMA auch in deren Namen Zusatzbeiträge erhebt. Diese Vorgehensweise wird als fragwürdig kritisiert.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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