Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt noch einmal

Betriebsführung

Frührentner können auch 2021 deutlich mehr als normalerweise hinzuverdienen ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Das soll den Unternehmen bei Corona-bedingten Personalengpässen helfen.

Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und Frührentner liegt im Jahr 2021 bei 46.060 Euro und damit noch einmal höher als 2020. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente. Wegen der Corona-Krise war die Grenze im vergangenen Jahr von 6.300 auf 44.590 Euro angehoben worden

Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr (etwa 525 Euro im Monat). Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

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Personalengpässe in der Pflegebranche und anderen Bereichen ausgleichen

Der Gesetzgeber hatte im März 2020 mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal reagiert. Auch in anderen Wirtschaftsbereichen soll die Maßnahmen den Unternehmen helfen, die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe abzufedern.

Sie können es so zum Beispiel ihren Frührentnern schmackhafter machen, wieder in ihre Tätigkeit zurückzukehren und weiterzuarbeiten. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 Euro im Jahr (oder ca. 3.838 Euro brutto im Monat) gilt für Neu- und Bestandsrentner.

Keine Änderungen gibt es bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten, betont die Deutsche Rentenversicherung.

Text: / handwerksblatt.de

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