KfW-Schnellkredit kann beantragt werden
Seit dem 15. April können mittelständische Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, den KfW-Schnellkredit beantragen. Mit der Übernahme von 100 Prozent der Kreditrisiken und einer Laufzeit von zehn Jahren will der Staat den Betrieben unbürokratisch und verlässlich helfen.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, Bundesfinanzministeriums und der KfW-Bankengruppe im Kern folgende Maßnahmen: Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein "Schnellkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Auf Wunsch bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei bereits bestehenden KfW-Sonderprogrammen. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu zehn Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium, KfW-Bankengruppe
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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