MV unterstützt Auszubildende stärker bei Kosten für Fahrt und Unterbringung
Mecklenburg-Vorpommern (MV) hat die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Auszubildende Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten beantragen können, von 600 auf 750 Euro brutto angehoben.
Zum Beginn des Ausbildungsjahres 2022/2023 hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten neu geregelt. "Die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde auf 750 Euro angehoben", so Bildungsministerin Simone Oldenburg (Die Linke). Zuvor hatte die Grenze bei 600 Euro brutto gelegen.
Von der seit dem 9. August 2022 geltenden, neuen Regelung könnten fast 40 Prozent der Berufsschüler profitieren. "Sie werden pro Jahr mit 280 Euro Fahrtkostenzuschuss durch das Land entlastet, wenn die Strecke, die sie von ihrem Wohnort zum Berufsschulort zurücklegen, maximal 300 Kilometer beträgt."
Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg als 300 Kilometer haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten. Jugendlichen, die während ihrer Ausbildung zeitweise in einem Internat wohnen, erhalten pauschal einen Zuschuss von 350 Euro. "So entlasten wir, gerade auch in dieser für viele finanziell schwierigen Zeit, die Jugendlichen und vermeiden so hoffentlich auch Ausbildungsabbrüche", hofft Oldenburg.
Zuschüsse zur Fahrkarte und für auswärtige Unterbringung In einigen Bundesländern gibt es ein landesweit gültiges und vergünstigtes Ticket für Auszubildende. Unsere Übersicht im Online-Artikel "Azubi-Ticket: Kostengünstig durchs ganze Bundesland" auf handwerksblatt.de zeigt, welche Bundesländer bereits ein solches Angebot haben, wie viel ein Azubi-Ticket kostet und wo man es abonnieren kann. Im Online-Artikel "Zuschüsse zum Blockunterricht der Berufsschule – das zahlen die Bundesländer" auf handwerksblatt.de berichten wir darüber, welche Bundesländer einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zahlen und wo er beantragt werden kann.
Ausgenommen von den Fahrtkostenzuschüssen seien Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen, so das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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