Kleinstkredite: Mehr Geld für Gründer in NRW
Wer gründet, der braucht Mut und Geld. Gründer und Jungunternehmer in Nordrhein-Westfalen können jetzt von besseren Konditionen des NRW.Mikrodarlehens profitieren: Es gibt jetzt Darlehen bis 50.000 Euro.
Die NRW.Bank, die Förderbank für Nordrhein-Westfalen, verbessert die Konditionen des NRW.Mikrodarlehens. Gründer können über das Mikrodarlehen bis zu 50.000 Euro finanzieren.
Außerdem können sie eine Kreditlaufzeit von bis zu zehn Jahren frei wählen. Vorher lag die Grenze bei sechs Jahren. "In Nordrhein-Westfalen soll keine gute Idee an der Finanzierung scheitern", betont Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.Bank.
Bis Ende 2019 wurden laut NRW.Bank bereits insgesamt 850 Kleinstkredite mit mehr als 16,5 Millionen an Gründerinnen und Gründer über dieses Programm bewilligt. Die Bandbreite reicht vom Fahrrad-Café über die Einführung eines Trendgetränks bis hin zur Weiterentwicklung eines Ladenlokals.
Zielgruppe: Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie sollten entweder eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit in NRW aufnehmen oder diese seit weniger als fünf Jahren ausüben.
Antrag: Das Darlehen kann über eines der Startercenter NRW beantragt werden. Die Startercenter NRW beraten die Gründer und leitenden den Antrag mit dem Gründungskonzept an die Förderbank weiter. Diese kann dann Darlehen bis 50.000 Euro bewilligen. Vor waren das maximal 25.000 Euro.
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Die Laufzeiten sind bis zu zehn Jahre frei wählbar (ehemals sechs Jahre). Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Seit 2016 kann das NRW.Mikrodarlehen auch von Flüchtlingen beantragt werden. In den ersten zwei Jahren ist eine Begleitberatung für die Existenzgründer verpflichtend.
Quelle: NRW.Bank
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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