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HWK Münster | März 2026
Onboarding im Ehrenamt: Handwerk in der Emscher-Lippe-Region
Am Montag, 23. März, lädt die HWK Münster als Kooperationspartnerin zur digitalen Veranstaltung "Onboarding im Ehrenamt" ein.
2.500 Euro beträgt der Nachfolgebonus, der sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, richtet. (Foto: © jemastock/123RF.com)
Vorlesen:
Saarländische Gründer und Unternehmensnachfolger können ab sofort vom neuen Gründer- und Nachfolgebonus in Höhe von 2.500 Euro profitieren.
Der Bonus richtet sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Ziel ist es, die Unternehmensnachfolge zu stärken und den Bestand handwerklicher Betriebe im Saarland zu sichern. Angesichts des demografischen Wandels und einer wachsenden Zahl nachfolgebedürftiger Handwerksbetriebe schafft das Saarland mit dem Bonus einen zusätzlichen Anreiz für unternehmerische Verantwortung.
Gefördert werden Betriebsneugründungen, Betriebsübernahmen sowie die tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Kapitalanteil und Sperrminorität. Antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten vier Jahren erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben. Die Meisterprüfung muss in dem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgt sein, das ausgeübt werden soll, oder in einem verwandten Handwerk oder einem zulassungsfreien Handwerk. Auch ein von der Handwerkskammer als gleichwertig anerkannter Abschluss berechtigt zur Antragstellung.
Hintergrund: NachfolgebonusAlle weiteren Infos gibt es online hier.
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