2.500 Euro beträgt der Nachfolgebonus, der sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, richtet.

2.500 Euro beträgt der Nachfolgebonus, der sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, richtet. (Foto: © jemastock/123RF.com)

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Nachfolgebonus für das Handwerk gestartet

Saarländische Gründer und Unternehmensnachfolger können ab sofort vom neuen Gründer- und Nachfolgebonus in Höhe von 2.500 Euro profitieren.

Der Bonus richtet sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Ziel ist es, die Unternehmensnachfolge zu stärken und den Bestand handwerklicher Betriebe im Saarland zu sichern. Angesichts des demografischen Wandels und einer wachsenden Zahl nachfolgebedürftiger Handwerksbetriebe schafft das Saarland mit dem Bonus einen zusätzlichen Anreiz für unternehmerische Verantwortung.

  • Wirtschaftsminister Jürgen Barke: "Wer heute Verantwortung für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter übernimmt, hat Anerkennung verdient. Darum geht es beim Nachfolgebonus. Er ergänzt unsere Unterstützungsangebote und ist ein starkes Signal für das Handwerk als wirtschaftliches Rückgrat unseres Landes."
  • HWK-Präsident Helmut Zimmer: "Im Saarland stehen in den kommenden fünf Jahren rund 2.000 Handwerksbetriebe zur Übernahme an. Dass diese Betriebe weitergeführt werden, ist uns ein wichtiges Anliegen. Denn mit ihrem hochwertigen Leistungsangebot und dem wertvollen Know-how ihrer Fachkräfte stärken sie die Wirtschaft in unserem Bundesland nachhaltig. Mit dem Nachfolgebonus unterstreicht die Landesregierung ihre Wertschätzung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit wagen, entweder, weil sie einen bestehenden Betrieb übernehmen oder neu gründen. Der Nachfolgebonus – insbesondere in Kombination mit dem erhöhten Meisterbonus – ist nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der unternehmerischen Selbständigkeit, sondern setzt darüber hinaus auch ein Zeichen für die zentrale Bedeutung des Handwerks für die saarländische Wirtschaftsstruktur."

Gefördert werden Betriebsneugründungen, Betriebsübernahmen sowie die tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Kapitalanteil und Sperrminorität. Antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten vier Jahren erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben. Die Meisterprüfung muss in dem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgt sein, das ausgeübt werden soll, oder in einem verwandten Handwerk oder einem zulassungsfreien Handwerk. Auch ein von der Handwerkskammer als gleichwertig anerkannter Abschluss berechtigt zur Antragstellung.

 

Hintergrund: NachfolgebonusAlle weiteren Infos gibt es online hier. 

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Text: / handwerksblatt.de

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