Anträge für den neuen Gründer- und Nachfolgebonus im Saarland können jetzt gestellt werden.

Anträge für den neuen Gründer- und Nachfolgebonus im Saarland können jetzt gestellt werden. (Foto: © Judith Dzierzawa/123RF.com)

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Antragstellung für Gründer- und Nachfolgebonus

Saarländische Gründer und Unternehmensnachfolger können ab sofort den neuen Gründer- und Nachfolgebonus in Höhe von 2.500 Euro beantragen.

Der Bonus richtet sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Betriebsübernahmen sowie die tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen mit mindestens 25-prozentigem Kapitalanteil und Sperrminorität.

Antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten vier Jahren erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben. Die Meisterprüfung muss in dem zulassungspflichtigen Handwerk, das ausgeübt werden soll, oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bzw. einem zulassungsfreien Handwerk erfolgt sein. Auch ein von der Handwerksordnung als gleichwertig eingestufter Abschluss berechtigt zur Antragstellung.

 

Hintergrund: Gründer- und Nachfolgebonus Ablauf Zuständig für die Antragsbearbeitung, Bewilligung und Auszahlung ist die Handwerkskammer des Saarlandes.
Hintergrund Weitere Informationen gibt es online hier. 

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Text: / handwerksblatt.de

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