Sinkende Einspeisevergütung für PV-Strom
Planmäßig wurden zum 1. Februar 2026 wieder die staatlichen Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen gesenkt.
Die Einspeisevergütung wird im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) garantiert, sobald eine Anlage in Betrieb genommen ist (auch: "EEG-Vergütung" oder "Einspeisevergütung").
Die aktuell gültigen Fördersätze können bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden.
Aufgrund der stetig sinkenden Einspeisevergütung lohnt es sich, neue PV-Anlagen so auszulegen, dass möglichst viel des erzeugten Stroms direkt im eigenen Betrieb verbraucht wird.
Für Unterstützung bei der Auslegung deiner eigenen Photovoltaikanlage und bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise, steht der Fachbereich "Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung" der Handwerkskammer des Saarlandes mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner HWK-Kontakt Marcel Quinten, Telefon: 0681-5809-264, m.quinten@hwk-saarland.de
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Text:
HWK des Saarlandes /
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