Die wegen der Kurzarbeit für Beschäftigte entstandenen finanziellen Belastungen möchte das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern über die Neustart-Prämie etwas ausgleichen.

Die wegen der Kurzarbeit für Beschäftigte entstandenen finanziellen Belastungen möchte das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern über die Neustart-Prämie etwas ausgleichen. (Foto: © fotogestoeber /123RF.com)

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Neustart-Prämie in Mecklenburg-Vorpommern

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Den Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern soll dabei geholfen werden, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Die Neustart-Prämie kann ab dem 15. September beantragt werden.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant. Die Prämie wurde im Zukunftsbündnis beschlossen. "Die Prämie soll Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen etwas auszugleichen. Die finanzielle Unterstützung ist als Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei", sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe (CDU). 

Voraussetzung für die Zahlung sei, dass die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren. "Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld anschließend wieder vom Land zurück. Es wird dem Unternehmen der vorausgezahlte Bonus erstattet", so Glawe weiter.

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Umgesetzt werde die Maßnahme von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Antragsberechtigt seien Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Billigkeitsleistung betrage in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der Kalendermonate in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent bis zu 700 Euro je Beschäftigtem.

Anträge können ab dem 15. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei der GSA gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen ab Antragsstart auf der Homepage der GSA mbH zum Download zur Verfügung.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Text: / handwerksblatt.de