Rückerstattung der Mehrwertsteuer jetzt EU weit möglich, wie Sie die gezahlten Steuern zurückerhalten.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer jetzt EU weit möglich, wie Sie die gezahlten Steuern zurückerhalten. (Foto: © limbi007/123RF.com)

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So bekommen Sie in der EU gezahlte Mehrwertsteuer zurück

Betriebsführung

Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) unterstützen deutsche Unternehmen bei der Rückerstattung der innerhalb der Europäischen Union (EU) gezahlten Mehrwertsteuer. Dafür wurde ein "Koordinationsbüro Umsatzsteuer International" (KUI) eingerichtet.

Es soll vor allem kleinen und mittleren deutschen Unternehmen helfen, die in mehreren EU-Ländern Geschäfte machen. Über das Koordinationsbüro können Betriebe ab sofort sämtliche Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Island, Kanada und der Schweiz abwickeln. Das teilte jetzt die IHK Saarland mit.

Deutsche zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können sich die im europäischen Ausland gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen. Allerdings: Vielen deutschen Unternehmen ist diese Möglichkeit entweder gar nicht bewusst oder ihnen ist die Hemmschwelle, Anträge im Ausland zu stellen, zu hoch. Gerade bei Anträgen in mehreren Ländern ist das Verfahren aufwändig und kompliziert.

Rückerstattung rechtzeitig beantragen

Mit einer zentralen Anlaufstelle in Deutschland schaffen die AHKs jetzt Abhilfe: Das KUI, das bei der Geschäftsstelle der AHK debelux in Köln angesiedelt ist, gibt nicht nur Informationen über die Voraussetzungen einer Erstattung in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, sondern übernimmt auch die zentrale Annahme der Erstattungsanträge. Die Anträge werden an erfahrene AHK-Sachbearbeiter in dem jeweiligen Land weitergeleitet und dort bearbeitet. Die AHKs vor Ort beraten über die Voraussetzungen, übermitteln die benötigten Formulare, helfen beim Ausfüllen, überprüfen die Rechnungen und einzureichenden Dokumente, reichen den Antrag in der jeweiligen Landessprache bei der zuständigen Behörde ein und stehen dieser als Ansprechpartner vor Ort bei Rückfragen zur Verfügung.

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Die IHK rät!

Da die erstattungsfähigen Ausgaben in den einzelnen EU-Ländern variieren, der Antrag in der jeweiligen Landessprache zu stellen ist und die Behörden in ihrer jeweiligen Landessprache mit dem Antragsteller kommunizieren, sollten Unternehmen bei der Antragstellung professionelle Hilfe des KUI und der AHKs in Anspruch nehmen. In den meisten Ländern der EU gilt eine Antragsfrist von sechs Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig geworden ist. Um genügend Zeit für die Bearbeitung zu gewährleisten, rät die IHK den Unternehmen, ihre Unterlagen für die Rückerstattung für das Jahr 2008 bis spätestens Ende April 2009 beim KUI in Köln einzureichen.

Text: / handwerksblatt.de

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