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Wie Handwerker schneller an ihr Geld kommen

Factoring spart Zeit und Nerven. Durch den Forderungsverkauf kommen Handwerker schneller an ihr Geld – ohne Stress mit den Kunden.

Viele Handwerker können ein Lied davon singen: Der Auftrag ist erledigt – doch wann er bezahlt wird, ist ungewiss. Auch Malermeister Horst Münzberger hat sich lange über die Zahlungsmoral mancher Kunden geärgert. Seit drei Jahren ist er das Problem los: Der Duisburger Unternehmer nutzt Factoring. Er leitet seine Rechnungen an einen Finanzdienstleister weiter, der ihm sofort den Löwenanteil erstattet.

"Wenn ich diese Woche meine Arbeit beendet habe, hab ich nächste Woche mein Geld. Eine feine Sache", sagt Münzberger. Der Factoring-Anbieter holt sich das Geld dann bei den Kunden des Malermeisters, zur Not mithilfe von Mahnungen und Gerichtsvollzieher. Münzberger muss sich damit nicht mehr herumschlagen. Und erweist sich einKunde als zahlungsunfähig, so übernimmt der Finanzdienstleister auch das Ausfallrisiko.

"Factoring war bislang meine beste unternehmerische Entscheidung"

Malermeister Münzberger. Foto: © Andreas Buck Malermeister Münzberger. Foto: © Andreas Buck

Umsonst gibt es diese Entlastung natürlich nicht. Alle Factoring-Gesellschaften fordern eine Gebühr, Münzberger zahlt jeweils 3,5 Prozent des Rechnungsbetrags. Dafür spart er an anderer Stelle: Dadurch, dass der Maler seine eigenen Rechnungen sofort erstattet bekommt, kann er seinerseits Lieferanten früher bezahlen und beim Einkauf Skonto-Vorteile nutzen. "Factoring war bislang meine beste unternehmerische Entscheidung", sagt der Meister, der seinen Betrieb vor 17 Jahren gegründet hat.

Münzberger arbeitet mit der RKW Nordwest Factoring GmbH in Düsseldorf zusammen – einem der wenigen Finanzdienstleister, die Rechnungen von Handwerkern übernehmen. Viele Factoring-Anbieter scheuen davor zurück, weil ihnen die Verwaltung von vielen kleinen Privatkunden-Rechnungen zu aufwendig ist. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB): Da die Kunden hier zunächst nur Abschläge zahlen und nach Abschluss sämtlicher Arbeiten häufig Mängel geltend gemacht werden, ist der Ankauf solcher Rechnungen für das Factoring-Unternehmen mit erheblichen Risiken verbunden.

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Zehn Prozent als Sicherheit

Die RKW Nordwest übernimmt dennoch auch VOB-Rechnungen. Möglich sei dies durch die Zusammenarbeit mit der Teba Kreditbank aus Landau, erläutert RKW-Nordwest-Geschäftsführer Norbert Kaufmann: "Wir schauen uns an: Welcher Anteil des Jahresumsatzes entfällt auf VOB-Rechnungen? Zehn Prozent dieser Summe muss der Handwerker dann bei uns auf ein Festgeldkonto legen." Damit verfügt die RKW Nordwest über eine Sicherheit, falls einmal ein Bauherr eine übernommene Rechnung nicht voll zahlt.

Ein weiterer Anbieter, der VOB-Rechnungen aus dem gesamten Bundesgebiet übernimmt, ist die Raiffeisenbank Arnstorf in Niederbayern. Hier müsse nicht einmal ein Sperrkonto eröffnet werden, sagt Factoring-Berater Georg Ruhland. Ebenso wie die RKW Nordwest verlangt die Raiffeisenbank Arnstorf eine Gebühr von maximal 3,5 Prozent auf den Rechnungsbetrag, die restlichen 96,5 Prozent werden sofort an den Handwerker ausbezahlt. Die meisten Factoring-Gesellschaften dagegen übernehmen im ersten Schritt lediglich 80 Prozent der Rechnung und behalten den Rest bis zur Zahlung durch den Endkunden als Sicherheit ein.

Kunden nicht vergraulen!

Mit Rücksicht auf Handwerker und andere Kleinunternehmen bieten sowohl RKW Nordwest als auch die Raiffeisenbank Arnstorf zudem "Stilles Factoring" an. Das bedeutet: Die Kunden erfahren zunächst einmal nichts davon, dass ihre Zahlung an den Factoring-Anbieter fließt. Denn ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung könne Missverständnisse auslösen, erläutert Berater Ruhland: "Wenn die Kunden sehen, dass die Zahlungen einer anderen Gesellschaft zustehen, eröffnet das an den Stammtischen Spekulationen über die Bonität des Handwerkers Tür und Tor."

Die Raiffeisenbank Arnstorf taucht deshalb auf den Rechnungen nicht auf. Erst wenn ein Kunde gemahnt werden muss, tritt sie in Erscheinung. "Wobei wir bei Überschreitung des Zahlungsziels nicht sofort mahnen, sondern erst beim Handwerker nachfragen", sagt Ruhland. "Es ist schließlich sein Kunde, und den wollen wir nicht vergraulen." Ein solches Mitspracherecht bietet auch die RKW Nordwest an, was Malermeister Münzberger sehr zu schätzen weiß: "Wenn man weiß, dieser Kunde zahlt immer spät, aber er zahlt ganz bestimmt – dann kann man nach Absprache die Frist auch noch mal verlängern."

Nur wenige Finanzdienstleister übernehmen Handwerker-Rechnungen. Dazu zählen die RKW Nordwest Finance mit ihrem Partner Teba Kreditbank und die Raiffeisenbank Arnstorf. Der Deutsche Factoring Verband verweist in einer Liste auf seiner Website zudem auf die BFS Finance GmbH. Sie übernimmt allerdings keine Rechnungen auf VOB-Basis. Ähnliche Einschränkungen finden sich auf der Website factoring-handwerk.de, hinter der sich eine auf Factoring spezialisierte Beratungsfirma verbirgt: Sie vermittelt zwar Anfragen von Handwerkern, aber nicht aus dem Bauhauptgewerbe. Zudem werden Rechnungen an Privatkunden nur übernommen, wenn sie maximal zehn Prozent der gesamten Forderungen ausmachen.

Text: / handwerksblatt.de

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