Steuerfreie Jobtickets und Fahrräder
Die Bundesregierung wird das Jobticket wieder steuerfrei stellen. Das soll Berufspendler animieren, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Mit Bus und Bahn zur Arbeit: Die Bundesregierung will mehr Menschen dazu ermuntern, das eigene Auto stehen zu lassen und die Öffentlichen zu nutzen. Das Jobticket, das viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten, wird wieder analog zur BahnCard steuerfrei gestellt.
Steuerfreie betriebliche Fahrräder
Ein weiterer Baustein zur Förderung der Elektro- und umweltverträglichen Mobilität sei die Einführung der steuerfreien Überlassung von betrieblichen Fahrrädern, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Stellt der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – aber auch für private Fahrten – ein Fahrrad zur Verfügung, dann sei dies zukünftig steuerfrei. Diese Regelung würde auch für E-Bikes gelten.
0,5 Prozent-Besteuerung
Zur Stärkung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen wird es Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung geben. Für diese Fahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung halbiert. Statt einem Prozent werden für Fahrzeuge, die von 2019 bis 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises bei der Dienstwagenbesteuerung angesetzt.
"Um auch bei Hybridelektrofahrzeugen zielgenau zu fördern, haben wir einen dynamischen Verweis auf das Elektromobilitätsgesetz aufgenommen. Damit müssen solche Fahrzeuge einen Höchstwert an Schadstoffausstoß einhalten und eine Mindeststrecke (derzeit 40 km) rein elektrisch fahren können. Dies sind ambitionierte Vorgaben im Sinne des Klimaschutzes", erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Olav Gutting.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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