Der Bauherren-Verband rät: Auch bei kleinen Aufträgen Pauschalen vereinbaren!

Der Bauherren-Verband rät: Auch bei kleinen Aufträgen Pauschalen vereinbaren! (Foto: © vladimir voronin/123RF.com)

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Handwerk: Stundenlohn bringt oft Ärger

Viele Handwerker möchten auf Stundenlohnbasis arbeiten. Sie bieten ihren Auftraggebern auch an, die Materialien für sie einzukaufen und sich dann die Auslagen erstatten zu lassen. Der Verband Privater Bauherren warnt vor solchen Angeboten.

Spätestens wenn die Rechnung kommt, gebe es zu oft Ärger. Hausbesitzern wird geraten, auch für kleine Arbeiten Pauschalen zu vereinbaren.

Mit der Handwerkerrechnung können Kunden richtig Steuern sparen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Auftraggebern aktuell allerdings dazu, auch bei kleinen Aufträgen vorher nach dem Preis zu fragen und sich möglichst schriftliche Angebote geben zu lassen. "Auch bei Kleinigkeiten", so der Verband.

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Kunden ärgern sich hinterher über die Stundenzahl und den Materialpreis

Stundenlohnarbeiten, wie sie viele Handwerker bei kleinen Aufträgen und Reparaturen anbieten, würden zu oft Ärger bringen. Die Auftraggeber wundern sich im Nachhinein über die Stundenzahl und die Preise für die Materialien. Oft versuchen sie dann, die Rechnung zu kürzen, der Fall landet vor Gericht. Erst im Februar 2012 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf wieder in einem solchen Fall – dieses Mal zu Gunsten des Eigenheimbesitzers. Die Handwerkerrechnung wurde gekürzt.

Handwerker darf keine überteuerten Materialien einkaufen

In dem konkreten Fall entschied das Gericht, dass auch bei Stundenlohnarbeiten nur die Stunden bezahlt werden müssen, die für tatsächlich notwendig waren. Trödeln die Handwerker am Bau, muss der Auftraggeber dafür nicht geradestehen. Gleiches gelte für die Materialien. Auch hier, so die Richter, müsse die Firma wirtschaftlich handeln und dürfe keine überteuerten Materialien einkaufen (Urteil vom 28. 02. 2012, Az. 23 U 59/11).

Für den Steuerbonus muss die Rechnung detailliert sein

Damit es gerade bei kleineren Arbeiten nicht zu großem Ärger kommt, wird den Auftraggebern geraten, um einen Pauschalfestpreis zu bitten. In dem sollte alles enthalten sein, also die gesamte Arbeit und das Material. Um die Rechnung steuerlich geltend machen zu können, müssen beide Positionen (Arbeitszeit und Material) in der Rechnung aber wieder fein säuberlich getrennt ausgewiesen werden.

Text: / handwerksblatt.de