Auch Handwerksbetriebe müssen sich mit den neuen Gesetzesvorgaben vertraut machen.

Auch Handwerksbetriebe müssen sich mit den neuen Gesetzesvorgaben vertraut machen. (Foto: © creative collection Verlag GmbH)

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Verschärfte Geldwäscheregeln beachten

Betriebsführung

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Der Staat hat neue Regeln erlassen, um das Geldwäsche-Problem in den Griff zu bekommen. Was gilt es zu beachten?

Geldwäsche hat sich zu einem großen Problem in Europa entwickelt. Deutschland gilt dabei als besonderes Negativ-Beispiel: Ein großer Teil dieses Geldes wird hierzulande gewaschen – mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr. Längst ist nicht mehr nur die Finanzbranche betroffen, sondern alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und somit etwa auch die Baubranche. Denn der Gesetzgeber definiert "Händler" weit: Auch Handwerksbetriebe wie etwa Möbel-Schreinereien und Bootsbauer fallen darunter. Juristisch gesehen kommt es darauf an, ob der Handel das Geschäft prägt: Ein Fliesenleger etwa zählt nicht als Händler, weil nicht der Fliesenverkauf, sondern das Verlegen sein Kerngeschäft ist.

Ein beliebter Trick von Kriminellen: Sie kaufen sanierungsfällige Immobilien, begleichen die Handwerkerarbeiten in bar und verkaufen die Objekte dann mit hoher Rendite. Der Kauf der Häuser geschieht vorher ganz offiziell über reguläre Konten. Auf diese Weise wird schmutziges Geld aus illegalen Geschäften gewaschen und ertragreich eingesetzt. Die hohen Beträge müssen also nicht von den Kriminellen bei der Bank eingezahlt werden, was Geldwäsche-Alarm auslösen würde.

Einheitlicher EU-Grenzwert

Die Schwelle, ab der Regeln für das Bezahlen mit Bargeld inklusive des Herkunftsnachweises gelten, ist EU-weit in diesem Jahr auf 10.000 Euro gesenkt worden. Zum Vergleich: In Italien dürfen Waren sogar ab 1.000 Euro nur mit Banküberweisungen oder mit nicht übertragbaren Schecks, Zirkularschecks oder Wechsel bezahlt werden. Diese Grenze gilt auch in Frankreich, in Spanien liegt sie bei 2.500 Euro. Grundsätzlich müssen sich Unternehmer in Deutschland bei Beträgen über 10.000 Euro den Ausweis ihres Auftraggebers zeigen lassen, ganz gleich, ob dieser Privat- oder Geschäftskunde ist. Neben den Namen, der Rechtsform und der Anschrift müssen auch die Namen der Vorstände beziehungsweise Geschäftsführer notiert und die Angaben mittels des Handelsregisters überprüft werden.

Zudem soll mittels eines Transparenzregisters nachvollzogen werden, wer der wirtschaftlich Berechtigte hinter einem Unternehmen ist. Auch Anteilseigner, die mindestens 25 Prozent halten, müssen erfasst werden. Die Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Eintragungen auch fortlaufend zu überprüfen und bei etwaigen Änderungen zu aktualisieren. Das Transparenzregister soll es Kriminellen erschweren, sich hinter Briefkastenfirmen und Strohmännern zu verstecken. Und der Staat macht Ernst: Immer öfter schwärmen Geldwäsche-Kontrolleure zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen aus, wie Zahlen des Bundesfinanzministerium belegen. Zumeist wollen die Kontrolleure die Kassenbücher der vergangenen drei Jahre sehen. In erster Linie wird gecheckt, ob der Betrieb bei Bargeldannahmen von mehr als 15.000 Euro (dem alten Schwellenwert vor der Gesetzesnovellierung) die Identität des Vertragspartners festgestellt hat.

Indizien für Geldwäsche

Gerade Betriebsprüfer stoßen immer wieder auf Indizien für Geldwäsche – denn diese ist eng mit Steuerhinterziehung verknüpft. Wenn ein Selbstständiger bar eingenommene Beträge nicht angibt, dann liegt schnell der Verdacht der Steuerhinterziehung vor. Betriebsprüfer müssen bei Verdacht das jeweilige Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft einschalten, die für Geldwäsche zuständig sind.

Bei Verstoß gegen die Geldwäsche-Vorschriften drohen den Betroffenen je nach Schwere und ob es sich um einen wiederholten oder systematischen Verstoß handelt empfindliche Geldstrafen. Zudem können Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Wichtig ist, dass Firmen ihre Mitarbeiter für die Notwendigkeit der Geldwäscheprävention sensibilisieren. Dies gelingt etwa durch praxisnahe Schulungen und Workshops. Überdies sind klare Verhaltensregeln zu verschriftlichen, damit Mitarbeiter wissen, wie sie bei hohen Bargeld-Transaktionen vorgehen müssen.

Checkliste: Verhaltensregeln bei hohen Bargeld-Transaktionen

  • Wenn sich das Zahlungsverhalten bei langjährigen Kunden ändert: Welche Gründe hat das?
  • Wenn Lieferungen von jetzt auf gleich an eine neue Adresse – womöglich in einem anderen Land – erfolgen sollen: Warum ist das so?
  • Kennen Sie die Besitzverhältnisse und die Organisationsstrukturen Ihrer Geschäftspartner?
  • Kennen Sie die Tochtergesellschaften Ihrer Geschäftspartner?
  • Haben Sie die Risikosituation in Ihrem eigenen Unternehmen schriftlich analysiert und dokumentiert?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter geschult, wie sie sich gegenüber Geschäftspartnern verhalten sollen?
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, falls es Änderungen an Gesetzen und Verordnungen die Geldwäsche-Prävention betreffend gibt
  • Melden Sie Verdachtsmomente an die Financial Intelligence Unit, die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
  • Informieren Sie Ihre Bank frühzeitig, wenn Sie höhere Bargelder einzahlen oder wenn Sie mit Neukunden im Ausland größere Aufträge abwickeln wollen

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Text: / handwerksblatt.de

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