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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Sind zwei oder mehr Personen in einem Betrieb anwesend, muss mindestens einer einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben. (Foto: © Jens Molin/123RF.com)
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September 2022
Am 10. September ist Tag der Ersten Hilfe: In Deutschland müssen Arbeitgeber die Erste Hilfe am Arbeitsplatz sicherstellen. Ab wieviel Beschäftigten brauchen sie einen oder mehrere Ersthelfer, wo werde diese ausgebildet und was kostet das?
Alle Unternehmen in Deutschland müssen dafür sorgen, dass die Erste Hilfe am Arbeitsplatz sichergestellt ist. Sie müssen Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten) und in größeren Unternehmen auch Erste-Hilfe-Räume bereithalten und sie müssen betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer benennen.
"Die meisten Unternehmen und Einrichtungen lassen hierzu eigene Beschäftigte zu Ersthelfenden ausbilden", sagt Dr. Isabella Marx von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Allein 2021 wurden mehr als 1,3 Millionen Ersthelfende ausgebildet. "Die gesetzliche Unfallversicherung fördert dies, indem sie die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernimmt."
Zu den Aufgaben der Ersthelfenden gehören unter anderem die Absicherung der Unfallstelle, die Absetzung des Notrufs und die Erste Hilfe bis der Rettungswagen eintrifft. Sie müssen in einem Notfall alle relevanten Informationen an den Rettungsdienst weitergeben, das Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Sauberkeit überprüfen und ihre Kontrollen im Verbandbuch dokumentieren.
Ausbildung zum Ersthelfer Die kostenfreie Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten (in der Regel ein Tag). Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (wieder neun Unterrichtseinheiten) erforderlich. Beide Lehrgänge können nur an bestimmten Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie hier. Nach erfolgreicher Teilnahme muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Dafür gibt es bei der DGVU auch Urkunden zum Download.
Schon kleinste Betriebe brauchen einen Ersthelfenden: In Betrieben und Einrichtungen muss bei zwei bis 20 anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Auch für andere gesetzlich unfallversicherte Personen - zum Beispiel Schülerinnen und Schüler - muss dies gewährleistet sein.
In größeren Unternehmen oder Einrichtungen muss ein fester Prozentsatz an Ersthelferinnen und Ersthelfern vorhanden sein.
"Seit in vielen Unternehmen zunehmend hybrid gearbeitet wird – im Büro oder im Homeoffice - erhalten wir Anfragen, wie sich das auf die betriebliche Erste Hilfe auswirkt", berichtet Isabella Marx.
"Die Zahl der nötigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. An Tagen, an denen viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen daher auch weniger Ersthelfende im Betrieb sein als an Tagen, an denen viele Mitarbeitende in die Firma kommen."
Marx rät Unternehmen, etwas über Bedarf ausbilden zu lassen. "Ein bisschen Netz und doppelten Boden zu haben, war schon vor der Pandemie eine gute Idee. Schließlich können auch Ersthelfende krank werden oder in Urlaub sein. Mit einer kleinen Reserve ist immer sichergestellt, dass genug Ersthelfende da sind, wenn etwas passiert."
Quelle: DGUV
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