Foto: © Dmitry Ageev/123RF.com
HWK des Saarlandes | Januar 2026
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.