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HWK Trier | September 2026
Verleihung: Landesehrenpreis Genusshandwerk
Auszeichnung mit Rahmenprogramm am 20. September im Herzen der Stadt rückt die Vielfalt des Bäcker- und Fleischerhandwerks ins Rampenlicht.
Die Frist für Kassen mit technischer Sicherheitseinrichtung wurde vom Bundesfinanzministerium bis 31. März 2021 verlängert. (Foto: © Pandit Chanthong/123RF.com)
Vorlesen:
14. Oktober 2020
Wegen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium die Fristen für die TSE-Umstellung von Kassensystemen verlängert.
Gute Nachrichten hat das Bundesfinanzministerium für Handwerksbetriebe und Einzelhändler, die es bis Ende des Jahres nicht schaffen, auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten. Corona-bedingt ist die gesetzte Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme in fast allen Bundesländern (außer Bremen) noch einmal bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Bis dahin müssen Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet sein.
Jedoch gilt diese Frist nur unter folgender Bedingung: die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen sein.
Hintergrund Mehr Informationen zur Kassenführung gibt es bei der Handwerkskammer Dortmund bei IT-Sicherheitsbotschafterin Dr. Daniela Putsch, Tel.: 0231 5493414 oder E-Mail: daniela.putsch@hwk-do.de.
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