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Hilfe bei Fragen rund um die Ausweitung der Lkw-Maut

Ab 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auch auf allen Bundesstraßen. Auch viele nur regional tätige Handwerksbetriebe werden dann mautpflichtig. Die Handwerkskammer hilft.

Das mautpflichtige Streckennetz umfasste in Deutschland bisher rund 12.800 km auf Bundesautobahnen und rund 2.300 km auf Bundesstraßen. Am 1. Juli wird die Mautpflicht gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz auf das gesamte etwa 40.000 Kilometer umfassende Bundesstraßennetz ausgedehnt.

Das hat auch Auswirkungen auf die Handwerksunternehmen. Denn: Mautpflichtig sind alle für den Güterverkehr bestimmte oder verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeug-kombinationen ab 7,5t. Durch die Erweiterung des Streckennetzes sind deshalb auch regional tätige Betriebe vermehrt betroffen.

Welche Hindernisse und Möglichkeiten bringt die Mautpflicht? Wie rüstet man seine Kraftfahrzeuge bestmöglich aus? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Maut gibt Siegfried Riemann, Unternehmensberater bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund.

Kontakt:
Siegfried Riemann
HWK-Unternehmensberater
Tel.: 0231 / 5493 426
siegfried.riemann@hwk-do.de

https://www.hwk-do.de/de/betriebsfuehrung/verkehr/mauterweiterung

Text: / handwerksblatt.de

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