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HWK Koblenz | Juni 2025
Erfolgsrezepte für Social Media
In einem kostenlosen Webseminar zeigt die HwK Koblenz am Digitaltag, 27. Juni, die Chancen der Nutzung sozialer Netzwerke auf und gibt praktische Tipps.
Bei der Handwerkskammer des Saarlandes kann ab sofort ein elektronisches Berichtsheft geführt werden. (Foto: © Adam 121/adobe.stock)
Vorlesen:
Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet bei allen neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträgen, das Berichtsheft elektronisch zu führen.
Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet bei allen neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträgen ab sofort die Möglichkeit, das Berichtsheft in elektronischer Form (online) zu führen. Konkret bedeutet das: Die Auszubildenden erhalten einen Zugangscode, der es ihnen ermöglicht, das Berichtsheft online (über eine Cloud) zu führen.
Gleichermaßen erhalten der Ausbildungsbetrieb und der Ausbilder ebenfalls einen entsprechenden Zugangscode, der es ihnen ermöglicht, das vom Lehrling geführte Berichtsheft einzusehen, etwaige Korrekturen zu veranlassen und die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes zu bestätigen.
Voraussetzung dafür ist, dass Ausbildungsbetrieb und Auszubildender bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Führung des Berichtsheftes in elektronischer Form (online-Berichtsheft HWK) vereinbaren. Mit Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) werden dann die entsprechenden Zugangscodes generiert und den Beteiligten per Post zugesandt.
Die Nutzung des seitens der Handwerkskammer zur Verfügung gestellten Online-Berichtsheftes ist für alle Beteiligten kostenlos.
Hintergrund Hintergrund Rückfragen zum Thema beantwortet der Fachbereichsleiter Berufsausbildung, Fachkräftesicherung der Handwerkskammer des Saarlandes, Stefan Emser, Tel.: 0681 5809 143, E-Mail: s.emser@hwk-saarland.de.
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