Das westliche Nachbarland Frankreich hat erneut den Mindestlohn angehoben – eine wichtige Information für Handwerksbetriebe im Grenzgebiet.

Das westliche Nachbarland Frankreich hat erneut den Mindestlohn angehoben – eine wichtige Information für Handwerksbetriebe im Grenzgebiet. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)

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Frankreich erhöht erneut den Mindestlohn

Betriebsführung

Der Bruttolohn, der in Frankreich mindestens pro Stunde gezahlt werden muss, erhöht sich zum zweiten Mal in diesem Jahr.

Grund für die zweite Erhöhung des Mindestlohns in Frankreich in diesem Jahr ist die gestiegene Inflation um mehr als zwei Prozent. Seit dem 1. Mai 2023 zahlt der Arbeitgeber nun 11,52 Euro, statt wie bisher 11,27 Euro.

Auf den Monatslohn gerechnet, ergibt sich somit bei einer 35-Stunden-Woche ein Mindestverdienst von 1.747,20 Euro. Folglich wurde auch die Ausbildungsvergütung für Auszubildende erhöht, gestaffelt nach Alter und Lehrjahr. Die Änderung betrifft auch deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich entsendet werden.

Der französische Mindestlohn findet Anwendung auf sämtliche Arbeitnehmer ab 18 Jahre und erstreckt sich auf alle Gebiete Frankreichs, einschließlich des Festlands, der Übersee-Departements und der Verwaltungseinheit Saint-Pierre-et-Miquelon.

Kontakt Kontakt Fragen zur Mindestlohnerhöhung in Frankreich beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809-145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.

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Text: / handwerksblatt.de

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